Darf das sozialamt das?

3 Antworten

Dass die Betreuerin sagt dass man nichts machen kann das würde ich erstmal in Zweifel ziehen.

Du hast die Betreuerin deshalb damit sie dir in solchen Situationen hilft und dir auch Auskunft geben kann.

Wenn sie dir die Situation bisher nicht schlüssig erklären konnte, dann hast du einen Anspruch darauf dass sie dich aufklärt.

Also frage nach bei deiner Betreuerin sie ist deine Ansprechpartnerin. Sie regelt alle rechtlichen Angelegenheiten, also auch diese.

Dazu sind sie gesetzlich befugt.

da du nicht mündig bist, können die eigentlich alles mit dir machen