Darf das jugendamt kinder gegen ihren willen mitnehmen?
Könnte das Jugendamt einer MS kranken die arbeitsunfähig ist, und rente bekommt , einfach das 13 jährige Kind wegnehmen? Gegen den willen des kindes, wenn es bei de Mutter bleiben will? Was würde das Amt da Machen? Polizei? Mit Gewalt mitnehmen? Dürfen die einfach so kinder "entführen"?
13 Antworten
In deinem Fall wird es wohl eher auf eine Hilfe von aussen hinauslaufen. Wenn du deine sonstigen Pflichten wie Schule ect. nachkommst wird euch eher eine Hilfe zur Seite gestellt. Euch zu trennen hätte auf beide Teile eher eine negative Auswirkung. Man versucht immer das zu tun was für das Wohl des Kindes am besten ist - und das ist eine Betreuung für deine kranke Mutter zu finden um dich zu entlasten.
Das Jugendamt entfuehrt keine Kinder. Es sei denn das Wohl des Kindes ist gefaehrdet und es wuerde eine Gefahr bestehen fuer das leibliche und das seelische Wohl. Das Jugendamt wird sicherlich eine Haushaltshilfe arragnieren, die nach dem Rechten sieht und euch in allen Angelegenheiten unterstuetzen.
evtl. ja § 34 KJHG und § 1666 BGB.
Leider spielt der Kindeswille beim Jugendamt nur eine untergeordnete Rolle.
Das Jugendamt muss Dir jedoch, bevor das Kind weggenommen wird, Hilfe anbieten die Dir ermöglicht, Dein Kind bei Dir zu behalten.
Ich habe hier schon viel zum Thema Jugendamt gelesen und auch selbst geschrieben und diese Einschüchterungsmasche von wegen sie- schaffen-es-nicht-alleine- wir-wollen-ihnen-doch-nur-helfen hat Methode.
Sei stark und hol Dir Unterstützung. Es gibt noch andere Anlaufstellen die Du fragen kannst. Anfangen beim Schulsozialarbeiter. Nutze Deine Chancen. Viel Glück.
Und der Tipp mit dem Anwalt ist gut. Siehe unten.
Das Jugendamt schreitet dann ein wenn es um die Wohlgefährdung des Kindes geht. D.h. wenn die Mutter der Obhutspflicht nicht mehr nachkommen kann. Armut ist kein Grund das Kind von der Mutter zu nehmen. Wenn sie allerdings aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation sich nicht mehr um das Kind kümmern kann, dann wird ja nach Lage entschieden ob das Kind unter staatl. Schutz gestellt wird. Es gibt 13 Jährige, die sehr selbständig sind und die Lage im Griff haben. Wenn keine Vernachlässigung vorliegt und regelmäßiger Schulbesuch stattfindet, dann wird kein Amt das Kind gegen seinem Willlen der Mutter wegnehmen. Sonst schon.