Darf das Jobcenter in die Wohnung?

6 Antworten

Nein, dürfen sie nicht. Falls Fahnder unangemeldet vor deiner Tür stehen, darfst du sie wegschicken und um eine vorherige Terminabsprache bitten.

Grundsätzlich reinlassen musst du nur Polizei bei "Gefahr im Verzug" oder mit richterlichem Beschluss und den Gerichtsvollzieher (auch mit entsprechendem Beschluss).

Nur mit einem richterlichen Beschluß bzw. bei "Gefahr im Verzug" unter Amtshilfe von Vollzugsbeamten.

Alles andere ist freiwillig.

Man sollte sich jedoch vorher überlegen, ob bzw. aus welchem Grund man dem JC-Außendienst den Zutritt verweigert, wenn man es tut, und muß ggf. mit den aus der Verweigerunshaltung resultierenden Konsequenzen leben.

Verkürzt beantwortet: Ja, aber nur, wenn der Mieter es zuläßt.

Ohne weiteres nicht. Allerdings haben die Prüfpflichten, wenn es z.B. darum geht ob Berechtigung für Sachaufwandszuschuss besteht, da könnte eine Verweigerung automatisch zur Ablehnung führen. Wenn es um die Feststellung einer Bedarfgemeinschaft geht bin ich überfragt, ob die ohne Durchsuchungsbeschluss rein dürfen, allerdings könnte es auch hier zu Problemen bei den Zuschüssen kommen, wenn sie einen begründeten Verdacht nicht prüfen können.

Nein. Das darf nicht mal der Vermieter.

Man muss aber bei Verweigerung natürlich mit Sanktionen rechnen. Die sitzen ja am längeren Hebel.


profanity  18.02.2022, 10:48

Das Verweigern des Zugangs darf keine Sanktionen nach sich ziehen. Man sollte ihnen allerdings den Zugang nach vorheriger Terminabsprache gewähren.

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floppydisk  18.02.2022, 11:33
@profanity

Wenn man hier nein sagt und an den falschen Gerät, gibt es immer Wege, dem Leistungsempfänger einen reinzuwürgen. Dass das direkt nicht geht, ist schon klar.

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profanity  18.02.2022, 14:24
@floppydisk

Wenn man sanktioniert werden soll, muss es 1. dafür eine Begründung geben, zu der man sich 2. äußern können muss (man wird also vor der Sanktion angeschrieben) und gegen die man 3. Widerspruch einlegen kann.

Komm mal von diesem Allmachtsdenken der JC runter, das haben sie nicht. Auch wenn einige Mitarbeiter und auch Kunden das immer noch glauben.

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"Ohne weiteres" nicht, aber sie haben das Recht zur Kontrolle und Überprüfung