Darf Alg1 wegen Berechnung von Bürgergeld einbehalten werden?

4 Antworten

Das ist schon korrekt so !

Die Agentur für Arbeit behält vorsorglich die ALG - 1 Nachzahlung ab Beginn des Leistungsanspruchs ein und wartet auf einen Erstattungsantrag vom Jobcenter, da dein Sohn ja auch schon während der Ausbildung eine Aufstockung vom Jobcenter erhalten hat, weil er mit seinem anrechenbarem Einkommen seinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken konnte.

Nur wird ALG - 1 als sonstiges Einkommen fast vollständig auf den Bedarf des Sohnes angerechnet, anders als Erwerbseinkommen ab der Vollendung des 25 Lebensjahres, da gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, oder der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze, wenn das Kind noch unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent wäre.

Das Jobcenter wird nun berechnen was dein Sohn bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres an Brutto und Nettovergütung wann bekommen hat, da galt noch der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen und was er vom Jobcenter erhalten hat.

Dann was er ab der Vollendung des 25 Lebensjahres an Brutto und Nettovergütung hatte, wann er diese aufs Konto bekommen hat und ab wann ihm dann ALG - 1 in welcher Höhe zustehen würde.

Es muss dann das jeweilige anrechenbare Einkommen und der Bedarf des Sohnes berechnet werden, denn ab der Vollendung des 25 Lebensjahres hat er ja Anspruch auf den vollen Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro, unter 25 sind es ab 2024 ab Vollendung des 18 Lebensjahres nur 451 Euro.

Deshalb muss das Jobcenter wie erklärt berechnen, dann wird es einen entsprechenden Erstattungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen und sie zahlen dann den Erstattungsbetrag ans Jobcenter von der Nachzahlung des ALG - 1 aus.

Bei nur 14 Euro ALG - 1 Anspruch wird wohl alles bis auf 30 Euro Versicherungspauschale pro Monat ans Jobcenter gehen, natürlich nur dann, wenn das Jobcenter auch entsprechend in Vorleistung gegangen ist bzw.noch geht.

Denn der Bedarf des Kindes ist ja um einiges höher als er an ALG - 1 pro Monat bekommt.

Wenn die 14 Euro pro Tag der Zahlbetrag ist, wären das bei einem vollen Monat gerade einmal 420 Euro ALG - 1.

Das ist absolut erlaubt. Es gibt entweder ALG I oder ALG II. D.h. er hätte nach der Ausbildung ALG II abmelden müssen, um das volle ALG I zu bekommen. Hat er nicht gemacht, deshalb ist er jetzt in diese Situation. Er kann ALG I beantragen u um Aufstockung beim JC bitten oder zum Wohnungsamt gehen u Wohngeld beantragen. Sollte er allerdings noch zu Hause wohnen, wird auch das schwierig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lucky972 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:34

Das Jobcenter war schon im Vorfeld über alles informiert. Alg1 ist auch nicht so viel (14€/tägl.), er wird also weiter aufstockend BG bekommen.

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Lucky972 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:45

Auf Grund seines hohen Bedarfes (Schwerbehinderung) wird die Aufstockung höher sein als die aktuellen 440€.
Er hat eine eigene Bedarfsgemeinschaft und lebt mit dem ebenfalls Schwerbehinderten Bruder in einem Haushalt

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Das kann richtig sein, da Arbeitslosengeld auf Bürgergeld angerechnet wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Das ist erlaubt. Er lebt bis dahin von dem Bürgergeld, das er auch für August noch bekommen wird.

Nachdem das Jobcenter seinen Erstattungsanspruch abgerechnet hat, nimmt die Agentur für Arbeit die laufende ALG-Zahlung auf.

Wenn das ALG I des Sohnes höher ist als das Bürgergeld, bekommt er die Differenz aus den Bürgergeld-Monaten auch noch ausgezahlt.


Lucky972 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:23

Aber er bekommt doch aktuell nur 440 € BG? Der Bescheid über BG ist auch im Widerspruch, da er eigentlich einen Anspruch auf knapp 1000€ hat (wg.Schwerbehinderung). Mit 130€ im Monat kann er schlecht überleben.

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Alwimueha  08.07.2024, 10:28
@Lucky972

Rechnet das Jobcenter eventuell noch Einkommen aus Ausbildungsvergütung an?

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Lucky972 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:53
@Alwimueha

Bis März war die Ausbildungsbergütung noch fast komplett anrechnungsfähig (unter 25)
im Bescheid ab 04 fast komplett angerechnet (darum nur noch 440€)

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Alwimueha  08.07.2024, 12:18
@Lucky972

Wann genau ist denn die letzte Zahlung der Ausbildungsvergütung erfolgt? Wurde das dem Jobcenter mitgeteilt?

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Lucky972 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 13:15
@Alwimueha

Er hat für Juni das komplette Ausbildungsgeld angerechnet bekommen, was ja ok ist, da der genaue Abschlusstermin spät bekannt wurde, bekommen hat er nur für 5 Tage Geld. Informiert wurde das Jobcenter noch vor Bestehen der letzten Prüfung über alles. Der letzte (falsche) Bescheid ist noch im Widerspruchsverfahren. Es gibt allerdings aktuell so einige anhängliche Klageverfahren im SGB - Assistenzleistungen, KFZ-Hilfe, Teilhabe Arbeit ect. Dauert ja alles Jahr, darum kann er mit den Leistungen die er quasi aktuell bekommt, nicht mehr überleben. Das einzige was gesichert ist, ist die Pflege (PG5)

Aber scheint, als müsste er auch das so hinnehmen, trotzdem vielen Dank für die Antworten

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