Mindestlohn für Elektrohandwerk?

3 Antworten

Entgegen manch anderer Antworter hier bin ich der Meinung, daß der Tarifvertrag sehr wohl das aussagt, was du beschreibst, und natürlich auf Dich zutrifft, denn der Arbeitgeber nennt ihn ja explizit als Basis des Anstellungsverhältnisses. Ob ausgelernt, fachgenau verwendet oder nicht, ist meiner Meinung nach nur für die Einstufung in die Entgeltgruppen wichtig, nicht jedoch für die Gültigkeit des Tarifs.

Branchenmindestlöhne sind nun wirklich nichts Exotisches.

Ich empfehle Dir dringend, mal beim Betriebsrat vorstellig zu werden. Wenn´s den nicht gibt, mal bei der IG Metall anzufragen, die wohl für diese Tarifverträge verantwortlich ist. Alternativ geht auch eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, das kostet halt ein paar Scheine. Zumindest rate ich Dir, nicht unvorbereitet beim AG nachzuhaken.

Wer weiß, evtl. schuldet Dir der Arbeitgeber sogar eine Nachzahlung für vergangene Jahre, in denen Du unter Tarif bezahlt wurdest.


rmzvrl64 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 11:00

Vielen Dank für deine Antwort erstmal..

ich habe feste Brutto bei Vollzeit (40std in der Woche= ca.173Stunde im Monat). Alle Mitarbeiter haben vor 2 Monate 3,3% Gehaltserhöhung bekommen, ich auch natürlich. mit diese +3,3% bin ich jetzt bei 1911€ Brutto, bzw. 11,04€ die Stunde.

ich habe im Internet gelesen, Mindestlohn in Elektrohandwerk in 2018 10,95€ die stunde, in 2019 11,40€ die stunde, und in 2020 11,90€ die stunde. ( ich lasse unten ein Link wo ich das gelesen habe !)

Ich habe 2 jährige Ausbildung als Elektrogerätezusammenbauer abgeschlossen ( das ist ne Ausbildung für behinderte menschen, bin auch Schwerbehindert=rollstuhlbenutzer!). in der Ausbildung habe bisschen mit CAD Zeichenprogramm gearbeitet, aber was ich jetzt mache, habe ich im Ausbildung nicht gemacht.

ich Arbeite in eine Elektrofirma als CAD Zeichenkraft. In Anstellungsvertrag steht ,,Angestellt als CAD Zeichenkraft ungelernt,,

in Anstellungsvertag unter ,,Inhalt und Beginn des Anstellungsverhältnisse,, steht; FÜR DAS ANSTELLUNGSVERHÄLTNiS GELTEN DiE TARiFVERTRÄGE FÜR DAS ELEKTRO- HANDWERK iN NIEDERSACHSEN. also, muss der Arbeitgeber mir mindestens 11,90€ Stunde bezahlen? bzw sollte ich statt 1911€ brutto 2062€ brutto bekommen oder?

ich weiß, dass in Deutschland Mindestlohn 9,35€ ist. Aber ich Arbeite im Handwerk-Elektro Bereich.

unsere Firma ist nicht bei IG Metal, Die Firma ist bei andere Verband Minglied glaube ich.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-elektrohandwerk/150/11266/87071

rmzvrl64 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 11:05
@rmzvrl64

und ich Arbeite Seit 2014 bei gleichem Arbeitgeber.

Agentpony  23.01.2020, 11:30
@rmzvrl64

Ja, das meiste hast Du ja schon genannt.

Nochmal - ich rate Dir dringend eine professionelle Beratung. Alles folgende stellt nur meine Sicht der Dinge dar, habe nie in einem Tarifjob gearbeitet.

  1. ob gelernt oder ungelernt ist nicht relevant für die Gültigkeit des Tarifs. Nur für deine Entgeltgruppe innerhalb des Tarifs.
  2. Der Vertrag legt buchstäblich und ganz vorne den Tarifvertrag als Grundlage fest. Es ist unerheblich, ob Dein Betrieb auch mit der IG Metall kooperiert. Ich glaube Du machst Dir viel zu viele Gedanken darüber, ob Du jetzt "gelernt" oder dein Beruf jetzt "richtig" oder hochgestellt genug ist, auch darunter zu fallen. Siehe Punkt 1.
  3. Deine eigener verlinkter Artikel besagt, daß der Tarif von der IG Metall mit dem "Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke" ausgehandelt wurde. Die IG vertritt dabei die Arbeitnehmer, der Zentralverband dein Unternehmen als Arbeitgeber.

Schreib doch einfach mal die IG-Metall an, die sind für Leute wie Dich da. Es wäre allerdings sehr interessant zu wissen, was bei der Sache später rauskommt.

Oder vcielleicht hie? https://www.arbeitnehmerhilfe.de/

lass dir den Tarifvertrag zeigen, der liegt im Betrieb vor.

der Betrag kann für Ausgelernte zutreffen, leider nicht für dich.

mit dem Chef reden ist eine gute Idee. im Tarifvertrag steht auch die Vergütung für Ungelernte


rmzvrl64 
Beitragsersteller
 22.01.2020, 09:56

Ich habe 2jährige abgeschlossene Ausbildung als Elektrogerätezusammenbauer(das hört sich vielleicht komisch an,aber das ist ne ausbildung für Eingeschränkte Menschen über Agentur für Arbeit.

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro gestiegen.

Es gibt keinen Mindestlohn für das Elektrohandwerk. Es kann Tarifabschlüsse geben, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, an die sind (nur)tarifgebundene Betriebe gebunden.

Hier noch Hintergrund zu Mindestlohn und Tarifabschlüssen. Tarifabschlüsse gelten aber (meist)nur unter Tarifpartnern (Firmen im Arbeitgeberverband und Gewerkschaft Mitglieder).

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/dieser-gesetzliche-mindestlohn-soll-ab-2019-gelten/150/11266/365822


rmzvrl64 
Beitragsersteller
 22.01.2020, 10:10

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/mindestlohn-elektrohandwerk/150/11266/87071

ich bedanke mich für deine Antwort erstmal. Ich weiss dass Mindestlohn bei 9,35 € liegt. Ich habe so was gelesen für ELEKTROHANDWERK, deswegen habe ich die Frage gestellt. Ich arbeite seit 2014 vollzeit, war beim Chef 2xgehalts erhöhung, beim erstemsl hatte ich +5% beim zweiten mal habe ich +3% bekommen, jetzt bin ich bei 1920euro brutto, also noch nicht mehr bei 2000€.

ich meine ,ich bin am überlegen ob ich mich wo anderes bewerben soll,

seit 2014 mit 1500€ angefangen , und jetzt liege ich noch unter 2000€.

danke im vorraus

GFS18  22.01.2020, 10:17
@rmzvrl64

Wenn Du Dich irgendwo bewerben willst, schaue Dir an was gefordert ist, wie das Umfeld aussieht, wieviel "mehr" ein möglich höheres Gehalt von Dir fordert und ob Du Dich sogar weiterentwickeln kannst. Wenn das alles passt, dann neue Arbeit und die damit verbundene Veränderung angehen. 5-6Jahre auf der ersten Stelle und dann mal eine Veränderung ist durchaus auch gut für die eigene Entwicklung.