Clever fit Gebühren für Rückbuchung so hoch?

4 Antworten

Ja, du bist deiner vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen.


verreisterNutzer  07.02.2022, 09:32

Das ist durchaus richtig, aber auch in solchen Fällen muss sich der Gläubiger an geltendes Recht halten und darf nicht Gebühren in willkürlicher Höhe verlangen.

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verreisterNutzer  07.02.2022, 09:50
@Kevin240501

nein, wurde es nicht.
Erlaubt sind die tatsächlichen Gebühren von höchstens 3,00 € und Mahngebühren in Höhe von 2,50 €.
7,00 und 5,00 Euro zu verlangen ist Willkür, Wucher und nicht im gesetzlichen Rahmen. Also Abzocke

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Die 5,00 € Mahngebühr ist gerechtfertigt. Die Gebühr der Bank hängt von deiner eigenen Bank ab. Normalerweise dürfen es, so weit ich weiß, nur 2,50 oder 3,00 € sein. Frag bei Deiner Bank nach, welche Gebühren erhoben werden, die werden dem Lastschrifteinreicher belastet und der will sie natürlich zurück haben, aber 7,00 € halte ich für zu viel.

Wie gesagt, die Rücklastschriftgebühren entstehen bei Deiner Bank, nicht bei der des Lastschrifteinreichers.


verreisterNutzer  07.02.2022, 09:24

Die RüLaGeb darf 3,00 nicht übersteigen und der Gläubiger darf dem Schuldner nur die tatsächlich entstandene Gebühr zzgl. Mahngebühr in Rechnung stellen:

Die Gebühren, die bei einer zurückgegangenen Lastschrift erhoben werden, dürfen die tatsächlich entstandenen Kosten (von 3 Euro) nicht überschreiten. Es ist jedoch zulässig, wenn der Gläubiger – zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren – Mahngebühren erhebt. Letztere dürfen allerdings höchstens 2,50 Euro betragen. Außerdem können höhere Rücklastschrift- und Mahngebühren für ein Unternehmen eine Einnahmequelle darstellen, mit der es Gewinn erzielen kann. Das ist natürlich unzulässig und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (OLG Köln, AZ 6 U 26/18) dar.

Quelle: https://www.wiado.de/ruecklastschriftgebuehren/

In Deinem Fall dürfen also nur 5,50 € (=3,00 € RüLaGeb zzgl. 2,50 € Mahngebühr) in Rechnung gestellt werden.

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Gizem121 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 09:41
@verreisterNutzer

Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe nochmal nachgeschaut und bei meiner Bank (Ing) betragen die Gebühren für eine Lastschriftrückgabe 3€. Ich weiß nicht, woher sich mein Fitnessstudio die 7€ herholt.

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verreisterNutzer  07.02.2022, 09:45
@Gizem121
Ich weiß nicht, woher sich mein Fitnessstudio die 7€ herholt.

reine Willkür... man kanns ja mal versuchen.
Ich würde denen freundllichst 5,50 € überweisen und auf das Urteil des OLG Köln verweisen. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass es keinen Spass macht, mit Abzockern Verträge einzugehen. Eine RüLa kann immer mal passieren, daraus muss man kein Kapital schlagen.

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7 Euro Gebühren für eine Rücklastschrift finde ich recht hoch. Aber da ich sowas noch nie hatte, kenne ich mich nicht wirklich damit aus.

Da bleibt Dir nur zu raten, das Konto besser im Blick zu haben, damit Du von solchen unnötigen Kosten zukünftig verschont bleibst. Da kann man eine Menge Geld sparen.

Ja, das liegt im Rahmen.


verreisterNutzer  07.02.2022, 09:28

Nein, tut es nicht. Es hätten höchstens 3,00 € RüLaGeb zzgl. 2,50 € Mahngebühr erhoben werden dürfen.

Wobei ich bei der Mahngebühr vom Geführl her, ehr auf 5,00 € getitppt hätte. Aber die Richter am OLG Köln haben das mit Urteil AZ 6 U 26/18 in 2018 auf 2,50 € festgelgt.

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tinalisatina  07.02.2022, 09:33
@verreisterNutzer

Ja, die 2,5 Euro wurden in einem Urteil festgelegt. Heißt aber nicht, dass andere Gerichte (so man denn klagen wollte) das auch so sehen.

Die 7 Euro sind die Bankgebühren. Hier dürfen die tatsächlich anfallenden Kosten weitergegeben werden, und das ist wohl so geschehen.

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verreisterNutzer  07.02.2022, 09:57
@tinalisatina

Nein, die tatsächlichen Gebühren sind höchstens 3,00 €, soweit war mir das auch bekannt. Ebenfalls war mir bekannt, dass Mahngebühren erhoben werden dürfen, dabei halte ich 5,00 € für gerechtfertigt, wobei das OLG Köln diese auch auf 2,50€ begrenzt hat. Nach weiterer Recherche hat sich auch ergeben, dass andere LG´s und OLG´s sich dem Urteil der Kölner Richter angeschlossen haben.

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tinalisatina  07.02.2022, 10:02
@verreisterNutzer
Nein, die tatsächlichen Gebühren sind höchstens 3,00 €, 

"Diese liegen in der Regel bei 3,- €" heißt es im Kommentar zum Urteil.

Und ja, ich geb Dir ja Recht, dass die 2,50 so was wie eine Benchmark sind. Aber würdest Du dafür das Risiko einer Klage eingehen?

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