Chefin will mich nicht zur Prüfung zulassen erster Teil, darf sie das?(Friseur)?

5 Antworten

Die Einladung zur Prüfung kommt von der Kammer, nicht von der Ausbilderin.

Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisabfrage, damit man sehen kann, wo Du in Deiner Ausbildung gerade stehst und ob Du Förderung benötigst. Wo ist also das Problem, an der Prüfung teilzunehmen? Durchfallen kannst Du nicht.

Und wenn Bedarf besteht, dann kannst Du eine später vergeigte Abschlussprüfung immer noch im Abstand von jeweils 1/2 Jahr zweimal wiederholen.

Ich habe hier eher den Eindruck, dass der Betrieb es nicht geschafft hat, Dich gemäß Ausbildungsplan auf die Zwischenprüfung vorzubereiten, da das vorgegebene Grundwissen für diesen Zeitraum nicht gelehrt wurde. Also ein plumper Versuch, den eigenen Mangel vor der Kammer geheim halten zu wollen.


Rheinflip  28.12.2021, 10:39

die Anmeldung muss aber über den Betrieb erfolgen

NaIchHalt09  28.12.2021, 10:27

Bei der sog. gestreckten Abschlussprüfung ist die ZP notenrelevant. Müsste man mal schauen, ob die Friseurausbildung schon reformiert wurde.

Sprich am Besten mit einem Lehrer aus der Berufsschule. Die werden solche Fälle kennen und werden Dich am besten beraten können.

Der Ausbildungsbetrieb muss dich bei der Innung bzw Kammer anmelden. Er darf das nicht, wenn Du beispielsweise zu wenig im Betrieb warst. Hast du Fehlzeiten von mehr als 10 oder 15%?

Sind deine Berufsschulnoten so katastrophal, dass man das deutlich sehen kann?

Sprich mal mit der Innung, welche Lösungen es gibt.

Schlimmstenfalls meldest du dich selber an, wenn deine Ausbildungszeit ausreicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Hm. Entweder sieht sie, dass du wirklich noch Zeit brauchst oder sie braucht einfach eine billige Arbeitskraft.

Wende dich an deine IHK. Die können dir weiterhelfen.

Wie jetzt? Du meinst du schaffst es? Aber du bist dir nicht sicher ob du es schaffst ?