Abschlussprüfung mit welchen Noten bestehen?
Hallo!
Ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im 3. LJ in Thüringen (wir haben sowohl Kameralistik als auch Doppik auf dem Stundenplan)
Im Mai stehen meine Abschlussprüfungen an und ich behaupte mal, dass ich in allen Teilen zumindest auf eine 4 oder 3 kommen würde (mehr geht ja bekanntlich immer, aber wir bleiben mal realistisch), bis auf den Teil, der sich hauptsächlich um Kameralistik und Doppik dreht.
Diese Fächer verstehe ich einfach nicht, egal was ich versuche... Buchungssätze, diese ganzen Konten und Kontenabschlüsse verstehe ich nicht und wenns ums ausfüllen einer HÜL geht, bin ich auch völlig planlos.
Wäre es also in der Theorie möglich, in diesem Teil der schriftlichen Prüfung mit einer 5 zu bestehen, wenn ich in den anderen Teilen und der mündlichen Prüfung mit besseren Noten abschneide oder muss ich es zwangsläufig irgendwie trotzdem auf eine 4 schaffen?
Vielen Dank im Voraus 🙌
1 Antwort
Nach Paragraph 8 Abs. 6 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) heißt es: Zum Bestehen der Abschlußprüfung müssen in mindestens drei der in Absatz 2 genannten schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Gesamtergebnis mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Es kann also mit einer 5 in nur einem Fach bei einem Gesamtergebnis, das dann im Schnitt wieder mindestens einer 4 entspricht, die Prüfung bestanden werden.
Aber nach Paragraph 8 Abs. 4 der o. g. VO sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei zu eins zu gewichten.
Das heißt, es kann gut möglich sein, dass du eine weitere mündliche Prüfung als Ergäbzubgsprüfung abhalten musst.