Chef zwingt mich zum Einspringen?

4 Antworten

Das ist nicht rechtens!

Zum einem bist du nicht dazu verpflichtet kurzfristig für kranke Kollegen einzuspringen! Zum anderen muss es wenigstens ein paar Tage Vorlauf geben, wie du bereits erwähnt hast!

Außerdem darfst du keine 11h am Stück arbeiten! 8h täglich sind die Grenze, 10h ist die absolute Obergrenze in Ausnahmefällen. Nichtsdestotrotz kann und darf der Chef nicht so unverschämt in deine Freizeit reingrätschen. Zumal dann auch noch in einer derart unzumutbar kurzen Zeit!

Du könntest also ganz getrost nach 17 Uhr deine Sachen nehmen und ganz normal nach Hause fahren! Das würde keine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen, da du letztendlich auf deine Stunden gekommen bist und deinen Dienst abgeleistet hast. Alles andere wäre nur eine gefälligkeit und keine Pflicht, wie bereits erwähnt sind 11h am Stück gar nicht zulässig.

Klar kannst du dich deswegen am nächsten Arbeitstag auf ein Donnerwetter einstellen, nichtsdestotrotz ändert das nichts an der Tatsache das der Chef im Unrecht ist und gegen Arbeitsrechte und gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt!

Auch ein Notfall liegt in dem konkreten Fall nicht vor, welcher diese Anordnung deines Chefs bzw. diese Doppelschicht rechtfertigt. Kranke Kollegen oder ein allgemeiner Personalmangel ist kein Notfall! Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen das genügend Personal für die jeweiligen Schichten vorhanden ist! Wie bereits erwähnt, die Arbeitnehmer können nichts für die schlechte Planung und Misswirstschaft des Unternehmens.

Aber mal ganz ehrlich, an deiner Stelle würde ich lieber einen anderen Arbeitgeber suchen! Bei einem Arbeitgeber der seinen Mitarbeitern solche Forderungen stellt, bei dem ist Hopfen und Malz schon längst verloren gegangen. So ein Unternehmen richtet sich nur selbst zugrunde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Ist nicht rechtens, fertig.
Rechne aber damit daß Du dich derbe mit ihm anlegst, das musst Du entscheiden.

Ausserdem darfst Du keine 11 Stunden am Tag arbeiten.


YRHP02 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:31

Plane sowieso im SEP den Betrieb zu verlasen. Ist mir völlig Wurscht was der neue Chef von mir denkt - will nur rein rechtlich auf der sicheren Seite liegen.

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Ich sehe das durchs Weisungsrecht des Chefs als gedeckt an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – mein Job

Dg31one  05.07.2024, 01:36

Da muss ich dir aber widersprechen!

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen das diese einspringen oder mal eine oder zwei Stunden länger machen, wenn es nicht anders möglich ist oder ein Notfall vorliegt. Absolut keine frage.

Allerdings ist liegt hier in dem konkreten Fall kein Notfall vor!

Viel eher ist hier ein Chronischer Personalmangel und ein absolut unfähiger Chef/Leiter das Problem.

Eine viel zu dünne Personaldecke ist KEIN Notfall! Ein Arbeitgeber hat nämlich gefälligst dafür zu sorgen das genügend Personal für die jeweiligen Schichten und Aufgabenfelder vorhanden sind.

Andernfalls müsste er die Konsequenz ziehen, das er selbst ran muss oder er die Arbeitszeiten an die Umstände anpasst und möglicherweise die Arbeitszeiten verkürzt.

Darüber hinaus muss ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei Änderungen im Dienstplan rechtzeitig informieren. In der Regel müsste es mindestens 3-4 Tage Vorlauf geben. Am selben Tag zu fragen bzw. dies anzuordnen und zu erwarten das dies erwidert wird, ist eigentlich an Dummdreistigkeit und Inkompetenz nicht mehr zu überbieten.

Ein Arbeitgeber darf nicht einfach so willkürlich über die Freizeit seiner Mitarbeiter verfügen und von ihnen verlangen das sie auf diese verzichten.

Auch ein Arbeitstag von 11h am Stück ist mitnichten zulässig. 8h sind die Grenze, in absoluten Ausnahmefällen kann man auch auf 10h hochgehen aber nicht mehr!

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Familiengerd  04.07.2024, 18:53

Da bist Du in diesem Fall im Irrtum, wenn nicht ein außergewöhnlicher Notfall vorliegt (wovon hier keine Rede ist).

Ansonsten hat kein Arbeitgeber das Recht, über die Freizeit eines Arbeitnehmers zu verfügen.

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grisu2101  04.07.2024, 18:18

Ist es nicht, es gibt das sogenannte Arbeitszeitengesetz.
Zudem die Vereinbarung daß es 4 Tage vorher bekannt gegeben werden muss.

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Morticia1976  04.07.2024, 18:31
@grisu2101 § 14 Außergewöhnliche Fälle

(1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.

(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,

1.

wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,

2.

bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,

wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.

(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

(4) (weggefallen)

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YRHP02 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:33
@Morticia1976

Also ich arbeite in einem Fitnessstudio und nichts von dem o.g. trifft zu.

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grisu2101  05.07.2024, 06:59
@Morticia1976

Das kannst Du getrost knicken in diesem Fall.....
Personalprobleme die so generell vorliegen, sind eh nicht die Probleme des Arbeitnehmers. Es ist ein Fitnessstudio...

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mit ner Abmahnung kannst du auf jeden Fall rechnen.


Dg31one  05.07.2024, 01:51

Das ist völliger Humbug!

Mit welcher rechtlichen Grundlage wäre hier eine Abmahnung bitte gerechtfertigt?!

Viel eher ist das Verhalten des Chefs das Problem!

Erst einmal muss ein Chef seine Mitarbeiter bei Änderungen im Dienstplan rechtzeitig informieren, mindestens 3-4 Tage im voraus und nicht erst einen Tag davor.

Des weiteren muss niemand für kranke Kollegen kurzfristig einspringen und dafür seine gesamte Freizeit Opfern.

Kein Arbeitgeber hat das Recht so willkürlich in die Freizeit seiner Mitarbeiter dazwischen zu funken.

Außerdem sind 11h arbeit am Stück gar nicht zulässig! Ein Arbeitstag darf die 8h nicht überschreiten! In absoluten Ausnahmefällen kann man bis auf 10h hochgehen aber auch nicht länger!

Mal ganz abgesehen davon liegt überhaupt kein Ausnahmezustand oder Notfall vor! Ein Chronischer Personalmangel bzw. eine dünne Personaldecke ist KEIN Notfall!

Ein Arbeitgeber hat dafür zu sorgen das genügend Personal für die jeweiligen Schichten und Aufgabenfelder vorhanden sind.

Ist dies nicht möglich, müsste er eben die Konsequenz ziehen und die Öffnungszeiten vekürzen und eine Schicht weglassen.

Notfall müsste er selber ran!

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Familiengerd  04.07.2024, 18:53

Nein!

... wenn nicht ein außergewöhnlicher Notfall vorliegt (wovon hier keine Rede ist).

Ansonsten hat kein Arbeitgeber das Recht, über die Freizeit eines Arbeitnehmers zu verfügen.

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YRHP02 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 18:33

Welche rechtliche Grundlage schreibt dies vor? Wie kann sowas in Deutschland erlaubt sein???

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grisu2101  04.07.2024, 18:16

Die da nicht gerechtfertigt wäre.

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