Chef zahlt Lohn nicht darf er das?

6 Antworten

Hängt etwas vom Vertrag ab.

In einigen sind Schadensfälle enthalten und wie diese zu bearbeiten.

Dort wird auch enthalten sein, ob der Schaden einfach vom Lohn einbehalten werden kann, in Raten zu zahlen etc.

Ggf. finden sich im Vertrag auch die Herleitung der Verspätung des Lohnes.

Er hat ja nicht gesagt das es keinen gibt.

Alle Schäden im Produktionsablauf dürften versicherungsmässig abgedeckt sein,so dass ein Mitarbeiter dafür nicht aufkommen muss-

Nur bei vorsätzlich angerichtet Schaden greift Privatregress


Denis336 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:49

Was kann ich unter vorsusätzlich angerichtet schaden verstehen, danke für deine Antwort

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25dec  01.07.2024, 13:51
@Denis336

Vorsätzlich..Ich mache etwas willentlich und bewusst kaputt..Z.B. ich nehme einen Hammer und zerkloppe damit ne Scheibe..

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Nein, dein Chef darf nicht einfach den Lohn einbehalten.

Er kann vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden allerdings geltend machen, aber das muss er eigenständig und dagegen kannst du dich genauso wehren. Hat er es eingefordert kann er auch gerichtlich eine Lohnpfändung beantragen. aber nicht einfach selbst und dich auf Null setzten. Du hast eine Pfändungsfreigrenze.

Einen Schadensersatz einfach mit der Lohnzahlung aufrechnen, darf er auf keinen Fall. Das wäre ja bereits strafbare "Selbstjustiz"

Als erstes ist zu klären, ob ihr tatsächglich für diesen Schaden verantwortlich seid. Und dann haften Arbeitnehmer nur, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.

Vorsatz ist natürlich eindeutig, aber Fahrlässigkeit ist IMMER abgestuft zu betrachten.


Denis336 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:44

hans danke für deine Antwort,könntest du mir eventuell erklären wascorsatz und fahrlässig ist was kann ich darunter verstehen.

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DerHans  01.07.2024, 13:48
@Denis336

Vorsatz ist klar, wenn du etwas ABSICHTLICH kaputt machst (dann bekoimmst du wahrscheinlich auch die sofortige Kündigung)

Wenn du durch einen Fehler irgendein gerät beschädigst, geht es eben daraum, in wie weit du dafür haftbar bist. Durftest du dieses Gerät überhaupt bedienen? Wurdest du angeleitet? Haftet evtl. dein Vorgesetzter, weil er nicht aufgepasst hat?

Es ist eher selten, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich zahlen muss.

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Denis336 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:51
@DerHans

Danke für deine Hilfe fühle mich direkt viel sicherer

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Ne. Checke mal den Arbeitsvertrag ab. Ich würde den Chef persönlich darüber informieren, andernfalls einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.


Denis336 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:46

Wenn ich den Arbeitsvertrag auf Grund eines Umzuges gerade nicht finde ist das ein großes Problem reichen auch lohnabrechnungen beim Anwalt

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Actavus  03.07.2024, 16:01
@Denis336

Ich denke der AG ist verpflichtet, dir eine Kopie auszuhändigen. Lohnabrechnungen zeigen keinen rechtlich verwertbaren Anspruch auf das Geld.

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