CE Kennzeichnungspflicht für Trinkflaschen?

1 Antwort

Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung
765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in
den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre
Anbringung festgelegt sind.“