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Antwort
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung
765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in
den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre
Anbringung festgelegt sind.“