CD beim kauf defekt, darf ich umtauschen?

5 Antworten

§ 434 BGB

Ja darfst. Du. Ich erlaube es


Gebraucht123 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 15:34

Danke :)

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Ja! Gem. §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB hast Du einen Anspruch auf Nacherfüllung, sprich Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

Da es sich hierbei anscheinend auch um einen Verbrauchsgüterkauf gem. §§ 474 BGB handelt, musst Du gem. § 476 BGB nur Du darlegen, dass irgendein Mangel an der Sache vorliegt. Es wird dann vermutet, dass der Mangel bei Gefahrübergang, sprich als Du die CD nach Bezahlung entgegengenommen hast, vorgelegen hat. Der Verkäufer könnte den Beweis führen, dass Du für den Mangel verantwortlich bist, was in Deinem Fall aber sehr schwer für ihn sein wird.

So viel zur rechtlichen Würdigung ;)

Ja darfst du. Erst nach 6 Monaten nach dem Kauf könntest du Probleme damit haben, denn dann heißt es "Beweisumkehr" dann müsstest du, wie der Name schon sagt, beweisen dass du an dem Defekt nicht schuld bist und es schon vorher vorhanden war.


Wenn es unter 6 Monate ist (wovon ich mal ausgehe) sollte keine Probleme diesbezüglich geben, da es sich dabei offensichtlich um einen versteckten Mangel handelt.

selbstverständlich, bei normalen menschen definitiv schon. geh einfach schnellstmöglich in den laden zurück mit kassenzettel  und begründe dein anliegen, haut auf jeden fall hin.