Ist es möglich mein Samsung Handy zu umtauschen?
Ich will wissen ob es möglisch ist mein a51 umzutauschen auch wenn es nicht defekt ist und ist am Febuar 2020 gekauft.
Für ein anderes Handy.
Am Mediamarkt gekauft.
4 Antworten
Das kommt darauf an wo du es gekauft hast....
Ist es noch in der Rückgabefrist? Wenn ja, schicke es zurück und kaufe dir ein anderes.
Das hängt davon ab wo du es gekauft hast.
Kauf im Laden: kein Rückgaberecht.
Kauf im Internet: zeitlich limitiertes Rückgaberecht von ausprobierter, aber nicht normal benutzter Ware. Wie lange hast du das Handy verwendet?
Eine Garantieleistung kommt hier nicht zum Tragen, da kein Defekt vorliegt.
Ja, kannst du wenn du den Beleg hast.
Reklamation nur mit Originalverpackung – ist das erlaubt?
Nein, Sie dürfen auch ohne Verpackung reklamieren. Wichtig ist der Kassenzettel, den im Zweifel müssen Sie beweisen, wo Sie den Artikel gekauft haben.
Bei Nichtgefallen Geld zurück - gilt das generell?
Nein, denn der Umtausch bei bloßem Nichtgefallen ist ein freiwilliger Service des Händlers. Ausnahmen: Fernabsatzgeschäfte (Bestellung per Katalog, Telefon oder E-Mail) oder Haustürgeschäfte. Hier gilt ein Rückgaberecht von 14 Tagen.
Gewährleistung und Garantie
Was für Rechte bietet denn die Gewährleistung?
Die Gewährleistungsrechte haben Sie gegen den Händler. Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter auch Schadenersatz verlangen.
Sind Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe?
Nein. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller und nicht vom Händler. Oft enthalten sie das Versprechen, dass die Ware oder Einzelteile eine Zeit lang halten. Käufer mit Garantie können üblicherweise Reparatur oder Umtausch fordern.
Kann ich zwischen Garantie und Gewährleistungsrechten wählen?
Ja. Der Händler darf Sie bei einer Reklamation nicht abwimmeln und auf den Hersteller verweisen. Lassen Sie es sich schriftlich geben, wenn der Verkäufer von Gewährleistung prinzipiell nichts wissen will. Sie können dann ohne Frist vom Geschäft zurücktreten und Geld zurückverlangen.
Was ist besser: Garantie oder Gewährleistung?
Das kommt drauf an. Wenn Sie wegen eines Mangels Geld zurück oder eine Preisminderung wollen, sollten Sie über die Gewährleistung gegen den Händler vorgehen. So etwas gibt es über eine Garantie üblicherweise nicht. Reicht es Ihnen, wenn die defekte Ware ausgetauscht oder repariert wird, ist die Garantie meist unproblematischer.
Was macht die Abwicklung über Garantie unproblematischer?
Mit einer Haltbarkeitsgarantie müssen Sie nichts beweisen. Geht die Ware innerhalb der Frist kaputt, haben Sie die Rechte, wie sie in der Garantie versprochen wurden. Gewährleistungsrechte hingegen gelten nur, wenn der Mangel schon zum Verkaufszeitpunkt da war.
Wie beweise ich, dass die Ware von Anfang an Mängel hatte?
Das geht meist nur mit teuren Gutachten. Doch zumindest im ersten halben Jahr ab Kauf haben Sie es bequem: Da haftet der Verkäufer, wenn er nicht beweist, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war. Danach wechselt die Beweislast und mit störrischen Verkäufern ist zu rechnen. Es lohnt sich deshalb, vor dem Kauf ins Kleingedruckte zu schauen. Manche Händler wie Quelle oder Neckermann verlängern die kundenfreundliche Beweissituation kulanterweise auf ein Jahr.
Wie lange kann ich überhaupt beim Händler reklamieren?
Haben Sie beim Händler Neuware gekauft, beträgt die Frist zwei Jahre. Bei Gebrauchtware ist es mindestens ein Jahr. Ausnahmen („bei diesen Geräten gelten Sonderfristen“) gibt es nicht.
Mein Händler stellt sich stur, gibt es Alternativen zu einer Klage?
In manchen Branchen gibt es funktionierende Schlichtungsstellen, etwa für die Textilindustrie oder bei der Kfz-Innung. Erkundigen Sie sich bei einer Verbraucherzentrale.
Beginnen die Fristen nach einem Umtausch neu?
Die Garantiefrist beginnt neu, wenn Sie einen neuen Garantiezettel bekommen. Ob beim Umtausch im Rahmen der Nachbesserung auch die zweijährige Gewährleistungsfrist neu beginnt, ist umstritten. Zumindest das Oberlandesgericht Köln meint, dass mit dem Austausch bemängelter Ware eine neue Frist beginne.
Der Händler braucht ewig für die Reparatur. Was soll ich tun?
Es gibt keine verbindliche Frist für die Nachbesserung. Wenn Sie schon länger warten, setzen Sie schriftlich eine Frist (zum Beispiel eine Woche), innerhalb deren er reparieren oder umtauschen muss. Kündigen Sie an, danach rechtliche Schritte einzuleiten und die Kosten als Verzugsschaden zu berechnen. Das könnte die Sache beschleunigen.
Kann ich nicht einfach gleich Geld zurückverlangen?
Nein, erst darf der Händler die Nachbesserung versuchen. Sie können zwischen Umtausch und Reparatur entscheiden. Die gewählte Alternative muss dem Händler aber zumutbar sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht. Wenn klar ist, dass Sie dringend auf die Ware angewiesen sind, sollten Sie schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Holen Sie dann besser zuvor bei einer Verbraucherzentrale Rat ein.
Nein, denn der Umtausch bei bloßem Nichtgefallen ist ein freiwilliger Service des Händlers.
Man sollte seine eigenen Quellenangaben schon imstande sein zu lesen 😂😂🙈 Leg dich besser nochmal hin... Offensichtlich bist du noch nicht richtig wach 😏
Wie lange den? Kommt es an, an die Garantie von 24 monaten?
Das kannst du sagen ohne zu wissen wo er es gekauft hat? 🙄 Respekt 😂😂😂