Campen im Burgenland/am Neusiedlersee?
Ich (m17) habe vor mit ein zwei Freunden ein paar Nächte in der Nähe des Neusiedlersees zu verbringen. Ich möchte aber wenn möglich kein Geld für einen Campingplatz zahlen. Gibt es jemanden mit Erfahrung der einen guten Weg dafür kennt?
Ich habe mich also ein bisschen eingelesen inwiefern das möglich ist. Hier ist was ich weiß: Ich bin dann auf ein paar Artikel gestoßen in denen es hieß, man könne im Burgenland bis zu 3 Tage Zelten, so lange es sich nicht um mehr als 10 Personen handelt und die Dauer von 3tagen nicht überschritten wird. Das Freihe stehen ist allerdings verboten und wird mit einem sehr hohen Bußgeld bestraft.
Als ich dann aber auf Österreich.gv.at den Burgenland betreffenden Artikel gelesen habe, wurde ich verwirrt. Dort steht das es verboten ist im Freiland zu Zelten. Für Zeltlager im Rahmen einer Jugendorganisation gibt es auch spezielle Regelungen. Das verbot scheint aber nicht für Ortsgebiete zu gelten.
Jetzt bin ich mir nicht sicher was ich tun soll. Einerseits heißt es es ist legal, andererseits wieder nicht. Am liebsten wäre mir natürlich eine legale Lösung. Eine Grauzone in den Regelungen nutze ich auch gerne aus.
Der Link zum Camping Artikel ist folgender:
1 Antwort
Ich bin dann auf ein paar Artikel gestoßen in denen es hieß, man könne im Burgenland bis zu 3 Tage Zelten
Keine Ahnung, wo du das gefunden hast.
In Österreich darf man eigentlich nirgends wirklich wild campen, mit wenigen Ausnahmen im hochalpinen Gelände (das es im Burgenland nicht gibt). Ob deine Verwaltungsstrafe ("Bußgeld" gibt's net) dann landesrechtlich oder gemeinderechtlich begründet wird, kann dir auch egal sein.
Also: nicht erwischen lassen oder Campingplatz zahlen. Denkbar ist natürlich auch, dass ein freundlicher Grundbesitzer dich einfach zelten lässt, aber das ist in touristischen Regionen eher nicht zu erwarten.
Auf der Website steht ebenfalls: „Soll ein Zeltlager einer Jugendorganisation oder ein Zeltlager im Rahmen der öffentlichen Jugendbetreuung für mehr als zehn Personen oder für länger als drei Tage errichtet werden, muss dieses bei der Gemeinde angemeldet werden.“
Wenn es weniger als 10personen oder drei Nächte sind sollte es doch gehen oder? Auch wenn Zeltlager im Ramen einer Jugendorganisation dasteht, kann man das nicht irgendwie umgehen oder nutzen?
Sinnerfassend lesen muss man schon. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für Zeltlager von Jugendorganisationen. Wenn solche aber größer bzw. länger sind, müssen sie auch bei der Gemeinde angemeldet werden.
Das heißt nicht im logischen Fehlschluss, dass deswegen andere Zeltlager erlaubt sind.
Nein. Ich habe in dem Alter auch öfters illegal gecampt, das hat man halt unauffällig gemacht (verstecktes Eck finden, spätabends aufbauen, frühmorgens wegräumen) und schlimmstenfalls wurde man verscheucht.
Wenn du legal an schönen Seen wildcampen willst, dann kann ich Schweden empfehlen.
So etwas hab ich mir eh schon gedacht. Auf der Website die ich auch im Nachhinein angeführt habe steht halt unter „Achtung!“ mit Details für Zeltlager folgendes: „[…]Die Errichtung eines unvorhergesehenen Zeltlagers für eine Nächtigung muss hingegen nicht gemeldet werden.“ Kann man das nicht irgendwie ausnutzen?