bwEinfach Ticket wieder für Rückfahrt?
Hallo ich habe eine relativ einfache (Verständnis?) Frage, und zwar möchte ich wissen ob ich in dem Geltungszeitraum des bwEinfach-Tickets, wieder an mein Herkunftsort zurückfahren kann, oder das Ticket nur in eine Fahrrichtung funktioniert. Ich habe die Seite zwar gefunden bin mir aber relativ unsicher ob ich damit berechtigt bin in beide Richtungen zu fahren. Bin für jede Antwort dankbar!
2 Antworten
Ähm, die Antwort steht doch direkt auf dieser Seite:
bwEINFACH
Ihr Einzelfahrschein berechtigt zur einmaligen Fahrt an jedes Ziel in Baden-Württemberg, das mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln erreichbar ist. Er gilt für eine Person am ausgewiesenen Geltungstag und am Folgetag bis 3 Uhr. Das Ticket ist für die 1. und 2. Klasse sowie zusätzlich als Übergang zur 1. Klasse erhältlich.
und
bwHIN UND ZURÜCK
Das Ticket berechtigt zur einmaligen Hin- und Rückfahrt an jedes Ziel in Baden- Württemberg, das mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln erreichbar ist. Es gilt für eine Person an den jeweils angegebenen Geltungstagen von Hin- und Rückreise sowie an den jeweiligen Folgetagen bis 3 Uhr. Das Ticket ist für die 1. und 2. Klasse sowie zusätzlich als Übergang zur 1. Klasse erhältlich.
Wenn du Hin- und zurück fahren willst, brauchst du auch ein Ticket für die Hin- und Rückfahrt (bwHIN UND ZURÜCK). Ein Ticket zum Tarif bwEINFACH ist, wie der Name ja eigentlich schon selbsterklärend sagt, nur für eine einfache Fahrt gültig.
Ne, bei einer KVV Einzelfahrkarte darf man auch nur in Richtung Fahrtziel fahren fahren. Einfach wieder zurückfahren ist da nicht erlaubt. Steht hier:
Einzelfahrkarten gelten für eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel und innerhalb des Tarifbereiches, für den sie gelöst sind.
https://www.kvv.de/fahrkarten/fahrkarten-preise/einzelpersonen/einzelfahrkarte.html
Ein bwEinfach Ticket gilt auf jeden Fall nur für eine einzelne Fahrt, nicht für eine Hin- und Rückfahrt.
alla gut werd ich halt arm danke aufjedenfall
Nein.
Das bwEinfach-Ticket ist nur für eine einfache Fahrt. Rück- und Rundfahrten sind daher nicht zulässig.
Ja meine Frage ergibt sich halt daraus, dass da ja bei Hin und Zurück mehrere Geltungstage angegeben sind. Und ich das halt aus dem KVV Wabensystem so kenne, dass man einfach in dem Geltungszeitraum der Einzelfahrkarte in den "freigeschalteten" Waben, in denen die Reise stattfindet, hin und her fahren kann.