Bußgeldbescheid doppelt wie vorgeschrieben?


01.08.2024, 16:17

Kann ein Rechtsanwalt gegen die Verdoppelung der Strafe etwas tun oder ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen?

5 Antworten

Die Bußgeldregelsätze gehen in den Fällen des Abschnitt I des Bußgeldkatalogs grundsätzlich von Fährlässigkeit und gewöhnlichen Tatumständen aus (§ 1 Abs. 2 BKatV), die Behörde kann davon nach pflichtgemäßem Ermessen auch abweichen, wenn die Tatumstände das nahelegen.

Hier geht die Behörde vermutlich von Vorsatz aus und hat die Geldbuße gemäß § 3 Abs. 4a Satz 1 BKatV verdoppelt. Angesichts der Erheblichkeit des Verstoßes ist eine Vorsatzannahme hier durchaus vertretbar. Es steht dir aber natürlich frei, hinsichtlich der Vorsatzunterstellung die Behörde und am Ende ggf. das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

ahmberlin 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 17:17

Gibt es eine Chance die Verdopplung zu halbieren?

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Answer1234567  07.08.2024, 12:06
@ahmberlin

Wenn du gute Argumente hast und die Behörde überzeugen kannst, sicher. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Entweder hilft die Behörde deinem Einspruch ab und korrigiert den Bußgeldbescheid (bzw. hebt ihn auf) oder sie lehnt ihn ab. Dann kannst du den Einspruch entweder zurücknehmen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Beachte: Ab Abgabe des Verfahrens an das Gericht entstehen zusätzliche Kosten, die du tragen musst, wenn du das Verfahren verlierst.

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Da bei dieser Überschreitung von einer Vorsatztat auszugehen ist, wird - wie bereits hier mehrfach eingestellt - das Strafmaß verdoppelt.

Übrigens ist dein Sohn mitnichten mit 120 erwischt worden - sondern mit 128 km/h nach Abzug der Messtoleranz. Er fuhr also lt. Tacho mit über 130 bei erlaubten 80.

Wahrscheinlich ist er länger mit dieser Geschwindigkeit gefahren, vielleicht hat er noch jemanden überholt, der mit der korrekten Geschwindigkeit gefahren ist. Aus solchen Details wird dann abgeleitet, dass er nicht versehentlich kurz zu schnell gewesen ist, sondern die Überschreitung bewußt begangen hat. Vorsatz verdoppelt die Strafe.

Vermutlich weil er es mit Absicht gemacht hat, da verdoppelt sich das üblicherweise.

Eventuell wird ihm bei so einer massiven Überschreitung Vorsatz vorgeworfen. Dann verdoppelt sich das Bußgeld.