Bundesregierung und Bundeskanzler?

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Aufgaben der Bundesregierung und des Bundeskanzlers in Stichpunkten:

Bundesregierung:

Gesetzgebung: Vorschläge für Gesetze einbringen und in den Bundestag einbringen.

Exekutive: Durchsetzung von Gesetzen und Verwaltung auf Bundesebene.

Verwaltung: Umsetzung der politischen Entscheidungen und der Haushaltsplanung.

Außenpolitik: Vertretung der Bundesrepublik auf internationaler Ebene, Abschluss von Verträgen.

Verteidigung: Verantwortung für die Bundeswehr und die nationale Sicherheit.

Koordination: Abstimmung zwischen den Ministerien und anderen staatlichen Institutionen.

Krisenmanagement: Bewältigung von Notfällen und Krisensituationen.

Bundeskanzler:

Richtlinienkompetenz: Bestimmt die allgemeine Politik der Bundesregierung.

Leitung der Bundesregierung: Koordination der Ministerien und Kabinettssitzungen.

Vertretung des Staates: Repräsentiert Deutschland in wichtigen politischen und diplomatischen Belangen.

Ernennung und Entlassung von Ministern: Vorschläge für Ministerposten und deren Entlassung.

Verantwortung für die Regierungspolitik: Kontrolle und Verantwortung für die Umsetzung der Regierungsprogramme.

Krisenbewältigung: Führung in schwierigen politischen oder gesellschaftlichen Situationen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Politik & Gesellschaft