Bundespolizei nach der Ausbildung?

4 Antworten

Die Wahl hast du natürlich, es kann dich ja keiner zwingen den Dienst anzutreten.

Allerdings können Anwärterbezüge oder andere Kosten dann unter Umständen von dir zurück gefordert werden. Das können durchaus schon mal 5-stellige Summen sein.

Du solltest dich also sehr genau informieren ob und wenn unter welchen Umständen es zu welchen Forderungen dir gegenüber kommen kann bevor du so einen Schritt wagst.

Wenn du nach Abschluss deiner Laufbahnprüfung deine Ernennungsurkunde erhalten sollst, kannst du die Annahme dieser verweigern.

Da du dadurch nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe kommst und deine Zeit als Anwärter endet, bist du wieder Frei für den Arbeitsmarkt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundespolizist

Hallo,

wie schwer ist die Ausbildung, abgesehen von körperlichen Voraussetzungen?

Wäre dumm, aber nicht verboten. Du musst allerdings um Entlassung bitten.

Rückzahlung von Anwärterbezügen ist im Mittleren Dienst nicht so üblich. Weil die Arbeitsleistung höher ist als bei den Studenten.

Aber warum willst du jemanden den Platz wegnehmen, der vielleicht gar nicht an sowas denkt?

Gruß S.