Bundesheer verweigert muss ich die Strafen aus AT als Deutscher noch zahlen?

10 Antworten

trotzdem bist Österreicher und bist deiner Pflicht nicht nachgekommen; die Konsequenzen waren dir bekannt. inwieweit die vollstrecken können und welche Verjährungsfristen es gibt, keine Ahnung


Pazifist1994 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 16:07

Bin kein Österreicher mehr mein Halbbruder meint durch meinen deutschen Vater zähle ich rückwirkend als Deutscher

wiki01  23.09.2019, 16:11
@Pazifist1994

Völlig wurscht, was dein studienabbrechender Halbbruder meint

peterobm  23.09.2019, 16:16
@Pazifist1994

deine mutter eine österreicherin, dort gelebt, nicht ausgebürgert worden, der Anspruch besteht weiterhin

Verlust der Staatsbürgerschaft im österreichischen Recht

§ 26 nennt vier Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft zu verlieren:

  1. Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (§§ 27 und 29)
  2. Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (§ 32)
  3. Entziehung (§§ 33 bis 36) zum Beispiel Schädigung des Ansehens der Republik
  4. Verzicht (§§ 37 und 38) (für Männer nur möglich, wenn der Verzichtende jünger als 16 Jahre bzw. älter als 36 Jahre ist, oder den Wehr-/Zivildienst bereits absolviert hat, oder seit mindestens fünf Jahren seinen Hauptwohnsitz durchgehend außerhalb der Republik hat und darüber hinaus auch kein anhängiges Strafverfahren oder eine Strafvollstreckung wegen einer größeren Straftat hat)

Das hast du nicht gemacht, ergo bestand die Staatsbürgerschaft von Österreich zu dem Zeitpunkt. Du warst also wehrpflichtig und bist deinen Verpflichtungen nicht nach gekommen. Daher wurdest du rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt.

Selbstverständlich, zur Zeit der Taten, aus denen die Strafen erwachsen sind, warst du ja noch österreichischer Staatsbürger. Wenn man sich so einfach aus allen Verflichtungen rauslavieren könnte, hätten wir den schönsten Strafvereitlungstourismus.


Pazifist1994 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 16:05

Mein Halbbruder erstes Semester Jura abgebrochen meint durch meinen Deutschen Vater betrachtet Deutschland mich ab Geburt als Deutschen

ZuumZuum  23.09.2019, 16:07
@Pazifist1994

Dann sei die Frage gestellt, ob du im musterungsfähigen Alter überwiegend in Österreich gelebt hast.

Pazifist1994 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 16:07
@ZuumZuum

Ich bin 3 Monate nach meinem Matura nach Deutschland

wiki01  23.09.2019, 16:10
@Pazifist1994
Mein Halbbruder erstes Semester Jura abgebrochen 

Ja, und jetzt? Ist er mit einem Schupperkurs Jura prädestiniert, diese Frage justiziabel zu beantworten? Kann ein Mechatronikerauszubildender nach 3 Monaten mehr als Öl zu wechseln?

ZuumZuum  23.09.2019, 16:12
@Pazifist1994

Du hast also die Musterungen als östereichischer Staatsbürger mit überwiegendem Wohnsitz in Österreich verweigert?

Pazifist1994 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 16:16
@ZuumZuum

Die meisten Briefe kamen bei meiner Mutter an als ich schon in Deutschland lebte zur Not kann mein Vater für mich lügen dass ich 3 Monate früher rüber bin

ZuumZuum  23.09.2019, 16:31
@Pazifist1994

zur Not kann mein Vater für mich lügen dass ich 3 Monate früher rüber bin

Sehr gute Idee, lass deinen Vater auch gleich noch eine Straftat begehen...

Quotenbanane  23.09.2019, 16:39
@Pazifist1994

Ja und wo war zu dem Zeitpunkt dein Hauptwohnsitz? In Österreich, sonst hätten die Behörden die Post nicht dorthin gesendet.

Wehrpflichtige, die sich länger als 6 Monate im Ausland aufhalten, müssen ihren Wohnort sofort melden. Die Verfehlung liegt also immer noch bei dir.

wiki01  23.09.2019, 19:10
@Quotenbanane

Der Username legt den Verdacht nahe, dass er nur eine Möglichkeit sucht, sich vor dem Wehrdienst zu drücken. Wie ich die österreichischen Behörden kenne, wird er sich da die Zähne ausbeißen. Irgendwann gibt es einfach einen internationalen Haftbefehl wegen seiner Straffälligkeit, als er noch Österreicher war.

Natürlich musst du das zahlen, strafe ist strafe^^

Ob du jetzt noch zum heer / Musterung musst, musst du dich erkundigen aber wenn du jetzt ein Deutscher staatsbürger bist würde ich mal behaupten Nein

Aber so ganz kommt mir die Geschichte komisch vor, so einfach ist das nicht die staatsbürgerschaft zu wechseln und wenn du dann noch nicht den wehrdienst geleistet hast? Irgendwas stimmt da nicht

Alle Strafen und Pflichten vor dem Datum des Wechsels der Staatsbürgerschaft sind verpflichtend.