Bürgergeld/Kleinanzeigenverkäufe?

3 Antworten

Ja, im Ernstfall musst du immer nachweisen können , dass es sich um Verkäufe aus deinem privaten Besitz handelt und es sich nicht um Spekulationsobjekte handelt.

Nicht, wenn Du privates Zeug verkaufst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 10:34

Habe nämlich die Nachricht bekommen das mir dass angerechnet werden soll, weiß zwar das seid 2023 die Gesetzeslage etwas geändert wurde, blicke da jedoch nicht wirklich durch. Es handelt sich auch insgesamt nur um einen Betrag von 340 Euro aufgrunddessen das ich meine Switch und viele Spiele verkauft habe.

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Agamemnon712  15.08.2024, 10:49
@ViruzZ1337

Diesbezüglich hat sich nichts geändert.

Du mußt nur ggf. nachweisen können, daß Dir das Zeug vor Leistungsbezug gehörte bzw. daß Du es währenddessen für private Zwecke erwarbst.

Gegen eine etwaige Anrechnung des Verkaufserlöses kann man Widerpruch einlegen.

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ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:05
@Agamemnon712

Nachweisen kann ich das leider nicht, da dies meiner Ex gehörte und auf mein Konto ging.

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Agamemnon712  15.08.2024, 11:07
@ViruzZ1337

Wenn sie Dir die Sachen schenkte, dann bitte sie darun, die Schenkung zu bestätigen.

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ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:22
@Agamemnon712

Ich sollte halt ihr Eigentum verkaufen, also eine Schenkung würde ich das nicht nennen.

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Agamemnon712  15.08.2024, 11:34
@ViruzZ1337

Dann schreibe doch gleich, daß Du das Eigentum anderer veräußertest, was ein gänzlich anderer Sachverhalt ist.

Dem Jobcenter mußt Du das erklären bzw. glaubhaft machen können, und die Exfreundin sollte dies bestätigen.

Damit bin ich raus.

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"Werden privatverkäufe auf Bürgergeld angerechnet?

Wird etwas aus dem vorhandenen Vermögen veräußert, handelt es sich grundsätzlich um eine so genannte Vermögensumschichtung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, da die verkauften Gegenstände bereits im Besitz des Bürgergeld-Empfängers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde."

Lehne den Bescheid ab und begründe es mit:

Die verkauften Gegenstände waren seit einigen Jahren in meinem Besitz. Durch den Verkauf habe ich keinen Gewinn erzielt.


Agamemnon712  15.08.2024, 11:33

Hat Eigentum Dritter veräußert. Nicht seines.

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ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 10:40

Ah okay, das ist gut zu wissen, man hat mir nämlich gesagt das dass als Einkommen abgerechnet wird (circa 340€ durch Verkauf von switch mit spielen) wo ist das so nachzulesen? Das einzige was ich gefunden habe ist paragraph 11 SGB 2 worauf mich mein Sachbearbeiter hingewiesen hat

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ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 11:02
@marikas

Mist, nein habe ich nicht, da dieses meiner Ex gehörte. Und das Geld auf mein Konto ging.

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marikas  15.08.2024, 11:57
@ViruzZ1337

Dann versuche den Kaufpreis zu ermitteln - dein Argument, dass es deiner Ex gehört, bedeutet, dass du etwas verkauft hast, was dir nicht gehört. Dann mußt du ihr das Geld geben. Oder aber, du ermittelst den Kaufpreis und verschweigst, dass es dir eigentlich nicht gehört.

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ViruzZ1337 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 12:53
@marikas

Also kann ich einfach dazu sagen dass ich es in ihrem Auftrag verkauft habe? Was ja auch der Wahrheit entspricht.

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