Bürgergeld und Teilzeit Job?

3 Antworten

Natürlich wird jedes Einkommen entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, die werden aus dem Bruttoeinkommen berechnet, theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergeben dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Das wird dann vom Bedarf abgezogen und wenn dieser nicht gedeckt wäre, könnte es noch einen Anspruch in Form einer Aufstockung vom Jobcenter geben.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde müsste geprüft werden, kostenlose Rechner für Wohngeld und Bürgergeld findest Du im Internet.

Wenn Du alleine wohnst und 539 Euro an Warmmiete zahlen musst, sollte dein Bedarf inkl.min.derzeit noch 563 Euro für den Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei 1102 Euro liegen.

Bei 100 Stunden und 13,80 Euro Brutto die Stunde läge dein Bruttoeinkommen bei min. 1380 Euro im Monat und bei Steuerklasse 1 solltest Du dann nach einem kostenlosen Brutto / Nettorechner aus dem Internet um die 1080 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Du könntest dann derzeit bei min. 1200 Euro Bruttoeinkommen den derzeit max. Freibetrag von rund 350 Euro vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.

Dann würde dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen bei angenommen 1080 Euro nach Abzug des Freibetrags bei um die 730 Euro liegen.

Es könnte dann noch ein möglicher Anspruch auf Bürgergeld von um die 372 Euro bestehen, oder dann vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

Selbstverständlich wird das angerechnet. Du kannst dann aufstocken.


Rose231018 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 14:16

Und wie viel muss ich verdienen das ich kein Anspruch mehr habe und wie wird das berechnet ?

0
DerHans  05.07.2024, 14:24
@Rose231018

Der Freibetrag für Erwerbstätigkeit ist 100 € plus 20 % des Mehrverdienstes.

1
isomatte  05.07.2024, 15:01
@DerHans

Die 20 % Freibetrag auf Erwerbseinkommen gelten nur bis zur Minijobgrenze, dann kommen weitere 30 % Freibetrag bis zu 1000 Euro Brutto dazu und bis zu 1200 Euro Brutto nochmal 10 % an Freibetrag.

0
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.