Bürgergeld Überzahlung?

2 Antworten

Ja ist korrekt !

Was Du Ende März erhalten hast, war die Leistung für den April, weil laufende Leistungen im Voraus für den Folgemonat gezahlt werden.

Da Du deinen Lohn für April noch im April bekommen hast, nennt sich Zuflussprinzip, wurde dieser unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll auf die Leistungen für April angerechnet.

Hättest Du den Lohn aus April erst im Mai aufs Konto bekommen, hättest Du von den Leistungen für April nicht einen Cent ans Jobcenter erstatten müssen.

Wenn das Jobcenter die komplette Leistung für April erstattet haben möchte, dann muss dein anrechenbares Nettoeinkommen gleich bzw.höher als dein monatlicher Bedarf gewesen sein, sonst müsstest Du nur anteilig ans Jobcenter erstatten.

Ob die Forderung von der Höhe her korrekt ist kann ich natürlich nicht sagen, dafür müsste ich wissen was Du für den Monat April an Leistungen vom Jobcenter erhalten hast und was Du an Brutto und Nettoeinkommen im April verdient und aufs Konto bekommen hast.

Könntest nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Wenn Du im April Bürgergeld und das Gehalt ausgezahlt bekommen hast, ist das definitiv rechtens.


Ikacksur 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 20:16

Ich habe Bürgergeld Ende März erhalten

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