Buchung einer neuen Eingangstür SRK 3

1 Antwort

Hi, die Frage ist lustig! Die Tür war schon vorher da, damit kommt man zwangsläufig auf die Rep. und Instand. von betr. Räumen.

Allerdings ist die Aktivierung nicht aus dem Weg geräumt. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Austausch Tür gegen Tür vorgenommen? Mietimmobilie oder eigene? Wenn es die eigene ist, wann wurde das Gebäude angeschafft? Wie hoch waren die Anschaffungskosten bei zeitlicher Nähe? Handelt es sich also um nachträgliche Anschaffungskosten?

Hoffe die zusätzlichen Fragen haben Dir den Weg ermöglicht. Viel Erfolg.