Brutto und Nettoüreis

4 Antworten

Du kaufst immer zum Bruttopreis. Als Unternehmer mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug kannst Du jedoch die Mehrwertsteuer geltend machen und in Deine Umsatzsteuer-Voranmeldung aufnehmen.

Natürlich zahlst du den Bruttopreis. Bezgl. der Vorsteuer gab es schon Antworten. Als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bist du aber nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Den Nettopreis bekommt man eigentlich nur von Privatverkäufern, da diese keine Umsatzsteuer abführen müssen.

Kaufst du ein Auto bei einem Händler musst du den Bruttopreis bezahlen, da dieser die Umsatzsteuer an dich weitergibt.

Beide Preise sind wahrscheinlich bei Händlern angegeben, die es Andereren Geschäftsinhabern/Firmen einfacher machen wollen. Denn wenn eine Firma ein Auto kauft kann sie die USt direkt als Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstattet bekommen.

Für dich gilt also da du wahrscheinlich Privatmann bist, dass du den Nettopreis beim kauf von Privatleuten zahlen musst und den Bruttopreis bei Händlern.