Brief von Ista - Auftrag durch Hausverwaltung?

4 Antworten

mein vater hat erst gestern gesagt da gibt es wohl gerade so eine masche um in die wohnung zu gelangen und sich um zu sehen.

meine hausverwaltung hat jedenfalls damals vorher mehrfach angekündigt das wer kommen wird, ich wäre da erstmal skeptisch gerade wenn es so kurzfristig ist.

da würd ich mal die verwaltung ansprechen am montag ob das richtig ist dieser termin


Immofachwirt  24.03.2020, 21:44

Da habt ihr eine Hausverwaltung mit sehr viel Zeit.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass nur der Verwalter informiert wird und dieser dann die Bewohner informiert. Das kostet unnötig Zeit und Geld. Es reicht daher völlig aus, wenn der Heizkostendienstleister (in diesem Fall die ISTA) den Termin mittels Schreiben/Karte im Briefkasten oder Alternativ als Aushang hinweist.

0

Das ist eine Terminankündigung des vom Eigentümer/Hausverwaltung beauftragten Dienstleisters (ISTA).

Diese müssen einmal im Jahr in die Wohnung um den Heizungsverbrauch abzulesen, damit sie die Heizkostenabrechnung erstellen können, die wiederum Bestandteil deiner Betriebskostenabrechnung ist.

Des weiteren müssen sie wohl die Heizkostenverteiler oder Kalt- bzw. Warmwasserzähler austauschen (Eichgesetz). Dazu müssen sie in deine Wohnung.

Der Hinweis der Hausverwaltung ist berechtigt, weil du nach zwei vergeblichen Versuchen geschätzt wirst und diese Schätzung deines Verbrauchs dazu führen kann, dass man einen höheren Verbrauch schätzt, als du tatsächlich hattest.

Die Firma ista ist einer der grössten Heizkostenableser und wird vom Vermieter beauftragt, die Heizkosten abzulesen.

Dazu müssen sie in die Wohnung, die Messgeräte abzulesen / auszutauschen.

Vorbereiten musst du nichts, nur die Heizkörper müssen zugänglich sein.


Carmehameha 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 22:24

Danke!

Fand es nur merkwürdig, da ich quasi ohne Vorwarnung die Mitteilung bekommen habe.

0
Immofachwirt  24.03.2020, 21:41
@Carmehameha

Dieses Schreiben ist eine Terminankündigung, oder wie du sagst eine "Vorwarnung".

0

Ich würde auf alle Fälle die Hausverwaltung fragen, ob das alles so stimmt.