Brief per Einschreiben leer angekommen, wer trägt Schuld?

5 Antworten

Du hast mit Sicherheit den Schlüssel in einen ganz normalen Briefumschlag gepackt. Dass der nicht ankommt ist sonnenklar....

Die Briefe laufen mit hoher Geschwindigkeit durch Sortiermaschinen und über Transportwalzen. Wenn da was hartes im Umschlag ist wird das von den Walzen aus dem Umschlag rausgedrückt. Der Umschlag platzt auf und der Schlüssel fällt raus.

Daher sollte man harte Gegenstände immer nur in dicke gepolsterte Versandtaschen geben. In einen normalen Umschlag gehören nur Papierblätter.

Ein normales Einschreiben ist zwar mit €25 versichert, aber hier wirst du leer ausgehen. Die Sendung ist ja nicht verloren gegangen - sondern wurde zugestellt. Dass der Umschlag leer war liegt an der mangelhaften Verpackung. Somit ist die Post schon aus der Haftung raus-.

Du kannst einen Nachforschungsantrag stellen. Vielleicht wurde der Schlüssel im Briefzentrum auf den Boden gefunden und über die Nummer könnte man ihn ggf zuordnen. Ich würde mir aber keine große Hoffnung machen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja doch, klar liegt es in deiner Verantwortung. Du hast dich ja entschieden den Schlüssel unversichert (?) zu verschicken, nur mit Versandnachweis. Außerdem hast du dich für die Verpackung entschieden, die offenbar oder womöglich nicht stabil genug war. Der Schlüssel war in deiner Obhut und du musst dafür sorgen, dass er unbeschadet wieder beim Arbeitgeber auftaucht.

Die Aussage der Post, dass sich der Empfänger darum kümmern müsste, ist aber falsch. Du hast das Schreiben aufgegeben, du bist der Kunde der Post, du kannst einen Nachforschungsauftrag oder Ähnliches stellen. Dein Arbeitgeber ist nur Empfänger und hat er keine Ansprüche oder sonstiges an die Post.

Hersteller und Schlüsselnummer oder vergleichbar kannst du ja durchaus bei deinem alten Arbeitgeber anfragen mit dem Verweis darauf, dass du das für den Nachforschungsauftrag bei der Post brauchst.

Grundsätzlich müsstest DU den Schlüssel ersetzen: denn Du wärst wohl in der "Beweispflicht"! - Wie (und wem) willst Du beweisen, dass du in Deinem Brief tatsächlich einen Schlüssel hattest?!

Die Post- Zusatzleistung "Einschreiben" nützt Dir hierbei gar nichts! - Denn da wird nur die Abgabe des BRIEFES bestätigt; nicht jedoch der INHALT des Briefes! Die "Zusatlzeistung" hättest Du Dir sparen können!). - Der Brief hätte somit tatsächlich "leer" angekommen sein können - und die Post hat ihre Arbeit durch die Bestätigung der Zustellung des Briefes (ohne Kenntnis des Inhalts!) getan!

Daher ist der INHALT des Briefes auch "Nicht versichert"! (so kenne ich das jedenfalls!).

Das gleiche Problem ist auch bei "Einschreiben mit Rückschein"! (weshalb ich auf solche "Leistungen" gerne verzichte, inzwischen!).

Auch ist die "Verpackung" eines normalen Briefes für einen Schlüssel nicht wirklich "geeignet"!

Und so hast Du jetzt wohl Pech gehabt?!

Zumindest haftet der Empfänger nicht!

Besser wäre es: das nächste Mal z.B. mit (versicherten) DHL- Paket oder Hermes- Päckchen (o.ä.)! - Da ist der Inhalt auch gleich VERSICHERT! - Die machen bei "Schadensersatz" da auch weniger Theater! (v.a. wenn so ein Schlüssel nicht so die "Welt kostet"?!). Sicher ist sicher!

Du kannst da einen "Nachforschungsauftrag" bei der Post stellen! (geht auch schnell, kostenlos und unbürokratisch über das Internet!). Vielleicht wird Dein Schlüssel ja gefunden?! (hatte ich schon Erfolg mit!).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich habe im letzten Jahr auch einen Schlüssel verschickt, der angeblich nicht angekommen ist. Ich habe den mit den Unterlagen, die die Versicherung angefordert hat, eingeschickt. dabei habe ich ihn im stabilen Umschlag mit Panzertape eingeklebt und jewiels die Ecken des Umschlages nochmal mit Tesafilm stabilisiert.

Die Unterlagen sind angekommen, der Schlüssel nicht. Die einzige Erlärung : die Umschläge werden zentral in einer Maschine geöffnet und der Inhalt entnommen, dann an die Sachbearbeiter weitergegeben. Der Sachbearbeiter hat ja den Schlüssel angefordert,der hätte gewusst, dass da der Schlüssel drin ist.

Wenn man den Umschlag in der Hand hat merkt man das auch wenn da noch was drin ist.

Kannst du nachweisen, dass der Schlüssel im Umschlag war, als du ihn verschickt hast? Wenn nicht, bleibst du wohl auf den Kosten sitzen.

Wenn du es aber nachweisen kannst, dann haftet die Post für den verlust des Schlüssels, nicht aber für eventuelle Nebenschäden (die hier aber wohl vorliegen könnten).

Ob du oder dein ehemaliger Arbeitgeber die Verlustgefahr tragen, kann ich dir aber nicht sagen.


T3Fahrer  29.10.2022, 16:43
Wenn du es aber nachweisen kannst, dann haftet die Post für den verlust des Schlüssels, nicht aber für eventuelle Nebenschäden (die hier aber wohl vorliegen könnten).

Aber ein Einschreiben ist ja nicht versichert – jedenfalls meines Kenntnisstandes nach. Entsprechend haftet die Post dann auch nicht für den Inhalt und dessen Verbleib. Außerdem könnte durchaus zu Debatte stehen, ob der Schlüssel adäquat verpackt war oder einfach in einen Umschlag geworfen, der dann entsprechend gerissen ist und das gute Stück hat sich verabschiedet.

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Destranix  29.10.2022, 16:45
@T3Fahrer

Das die Post haftet ergibt sich aus dem HGB. Bzw. wenn da nichts drinnenstünde ergäbe es sich aus dem BGB.

Was die Post dazu in ihre AGB schreibt ist meiner Ansicht nach unwirksam.

Ob eine adäquate Verpackung vorlag könnte von Relevanz sein, ja, evtl. auch von den Verpackungsvorschriften der Post abhängen.

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