brennholzlager, gesetztliche vorschriften, höhe breite tiefe?
hallo, habe einen holzstapel direkt an der grundstücksgrenze. der stapel ist 1m hoch, 3,6m breit und 2 m tief. wo sind da die grenzen, die noch erlaubt sind? oder gibt es da gesetzliche vorschriften, wie der holzstapel aussehen muss, bzw. wie weit er vom nahbarn weg sein muss? glg tobi
2 Antworten
Ja gibt es.
Diese sind aber abhängig von Bebauungsgebiet, seit wann dort Holz gelagert wird, was für Holz dort gelagert wird, ist es selbstgeworbenes Holz, würde das Holz gekauft, wie wird das Holz aufbereitet, in welchen Zeitraum ?
Hat die Holzlagerung Auswirkungen auf die Nachbarn?
Da steht alles erklärt