Braucht mein Haus einen Energieauswei?
Hi Leute!
Ich möchte gern ein Haus verkaufen. Dieses ist rund 780qm groß. Davon entfallen 330qm auf Gewerbe welches so auch genutzt wird. Der Rest ist Wohn- bzw. Nutzfläche. Ganz wichtig: Diese wird nicht genutzt. Das Haus steht bis auf die 5 Gewerbeeinheiten leer und hat in den 2 verbleibenden Wohneinheiten nur noch mobile Heizkörper stehen, welche bei sehr seltenen Besuch mal kurz angesteckt werden.
Ich frage mich nun ob mein Haus überhaupt auf die Energieausweispflicht fällt und unter welche? Meiner Ansicht nach ist es ein nicht-Wohngebäude? Liege ich hier mit richtig?
Und welche Art von energieausweis sollte ich beantragen?
Danke vielmals für Antworten!!!
Würde mich sehr viel weiterbringen.
5 Antworten
Ob das Haus leer steht, dürfte keine Rolle spielen, sondern es geht um die festgelegte Nutzungsart.
Eine Ausnahme zu dieser Pflicht besteht zwar, wenn das Gebäude nicht regelmäßig beheizt wird, aber da hier zumindest die Gewerbe beheizt werden, dürfte diese Ausnahme nicht gelten.
Und welche Art von energieausweis sollte ich beantragen?
Einen Bedarfsenergieausweis. Einen verbrauchsorientierten kannst Du ja nicht erstellen, wenn die Wohnungen leer sind.
Das ist eine Sache zwischen dir und dem Käufer, wenn der Käufer das ohne den Ausweis akzeptiert, wird er eben den Preis entsprechend drücken. Wenn du selbst das Gutachten erstellen lässt, ist das aber keine Garantie, dass du die Kosten dafür wieder herein bekommst.
Vielen Dank für die rasche Antwort. Es geht mir auch natürlich ums rechtliche. Die Strafen scheinen doch sehr hoch zu sein.
Bei Verkauf oder Vermietung braucht man den Ausweis. Es gilt nur noch der bedarfsorientierte Ausweis.
Es ist nicht ein "Nichtwohngebäude".Auch wenn die Wohnfläche nicht genutzt wird (derzeit) ist das nicht so. Es sei denn du machst eine Nutzungsänderung in Nichtwohngebäude (was noch mehr kostet).
Nein.
Auch für gewerbliche Bauten braucht man einen Ausweis, für Wohnzwecke auch.
Du kannst auch drauf verzichten, aber dann kann der Käufer jederzeit die Heizkosten bestreiten und somit letztendlich den Miet- oder Kaufvertrag anfechten! ("Hätte ich die Heizkosten gekannt, hätte ich das Objekt niemals gekauft!")
Möchtest du das wirklich riskieren???
Schluck die Kröte, investiere ca. 300-400 € und du kannst ruhig schlafen!
(Wenn du 780 m² verkaufst, sind dann nicht 400 € scheissegal?)
Meine Frage richtete sich nur noch darauf was mein Haus denn jetzt letztendlich ist. Ein Wohngebäude oder nicht-Wohngebäude… da dass ja im Antrag immer noch einen Unterschied macht. Ich will aufjedenfall alles rechtens ausführen und probiere mir von euch eine Hilfeleistung zu holen die 400€ sind wurst. :)
Wie du selber schreibst ist es ein Wohngebäude (das DERZEIT nicht bewohnt wird; ist aber egal) + ein gewerbliches Objekt. Für die Berechnung (Energiepass) macht das keinen Unterschied.
Egal ob Wohngebäude oder nicht, bei Verkauf, wie auch bei Vermietung, ist ein Energieausweis Pflicht.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis kommt auf das Baujahr an. Ich glaub für alles unter Baujahr 1977 ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Du brauchst einen Bedarfsausweis für gemischt genutzte Gebäude.
Kein Notar wird einen Kaufvertrag aufsetzen ohne Ausweis da dieser Pflicht ist.
Vielen Dank! Bedeutet also einen Energieausweis für ein Wohngebäude beantragen?