Braucht man für Lebensbäume eine Fällgenehmigung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

kommt auf eure Gemeinde an. In vielen Gemeinden gibt es eine Baumschutzverordnung. Dann darf man gar keine Bäume, außer Obstbäumen fällen, wenn diese einen bestimmten Stammdurchmesser haben. Wenn man sie trotzdem Fällen will, braucht man eine Ausnahmegenehmigung, die aber nur erteilt wird wenn der Baum kaputt ist, oder eine Bedrohung darstellt. Ein Ersatzpflanzung ist dann Pflicht

ja man braucht eine genehmigung.. besonders wenn die nicht auf eurem grundstück sthen? o.O


Fidentia127 
Beitragsersteller
 21.06.2010, 16:53

Die stehen auf dem eigenen Grundstück.

0

Wenn die Lebensbäume auf Eigenen Grund stehen brauche ich keinen fragen in Österreich ! Wurzelstock ca. 0,5 m aosgraben und Wurzeln abstechen oder abhacken. Glaube Diefwurzler ! mfg. noeti