In Österreich : Wenn die Wurzel oder die Äste über die Grundgrenze ragen müssen sie entfernt werden. ( Obst das über die Grundgrenze hängt, gehört dem Nachbarn ) Wenn das Grunstück geküntig ist, dann giebt es einen Vertrag (neuer Eigentümer ), wenn nichts vermergt ist, dann ist es das Problem des neuen Eigetümers. Aber Rechtsanwalt fragen ist sicher O.K. mfg noeti

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Natürlich können sich Hunde zurückerinnern, aus Erfahrung kann ich sagen : Wenn ein Mensch einmal aus Angst oder auch immer gegen den Hund getretten hat merkt er sich diesen Menschen sein Leben lang, warum auch nicht seine Jugendzeit. Manche Sachen sind auch nicht mehr rückgängig zu machen. Nehmen wie er ist !!! mfg. noeti

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