Braucht man eine Berechtigungskarte für DB Monatskarte für Schüler?
Hallo,
beim googeln habe ich die folgende Webseite gefunden: https://community.bahn.de/questions/sind-weiterhin-die-berechtigungskarten-erforderlich
Diese Webseite ist DB community und die Antwort wurde von DB gültig bestätigt.
Und FAQ auf der DB Webseite steht wie folgende:
Muss ich einen Nachweis erbringen, um die Wochen- oder Monatskarte kaufen zu können?Bis einschließlich 14 Jahre kein Nachweis erforderlich. Ab 15 Jahren nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Schüler-, Studierenden- oder sonstigen Nachweis der Bildungseinrichtung.
Quelle: https://www.bahn.de/angebot/pendler/jahrescard_schueler
Aber, mir wurde im Reisezentrum gesagt, dass ich eine Berechtigungskarte ausfüllen muss, wenn nicht, ist die Fahrkarte ungültig. Ich habe ihm natürlich gesagt, was ich auf der Webseite gelesen habe. Er meinte, die Information muss nicht mehr aktuell sein, aber die Information auf der Webseite ist ja aktuell. Was ist denn richtig???
VG
L
2 Antworten
Wenn das reisezentrum den Berechtigungsnachweis von dir sehen möchte, dann solltest du den einfach vorlegen. In der Regel wird das Sekretariat das ausstellen
U 15 musst du nur die Berechtigungskarte (Stammkarte) haben aber keinen Nachweis der Schule.
Danke für das Kommentar. Ich habe vergessen zu erwähnen - ich bin älter als 15
Danke für die Antwort. Ja, das ist natürlich besser, aber das Problem ist, dass ich die Berechtigungskarte bis nächste Woche nicht ausfüllen kann, d.h. Fahrkarte für hin und zurück muss ich bezahlen. Das will ich aber nicht wenn ich Recht habe.