Braucht man bei der Uni beim Fehlen einer Prüfung ein Attest, was eine Diagnose enthält?
Bei meiner Uni steht nichts diesbezüglich in der Prüfungsordnung
6 Antworten
Niemanden, außer dir und dein Arzt, geht es etwas an, warum du an Tag XY nicht zur Arbeit/Schule kannst.
Das steht nicht in der Prüfungsordnung, weil es ein Gesetz ist.
Du brauchst also nur den Attest rechtzeitig abgeben. Ruf aber die Schule vorher an und informiere sie, dass du nicht an der Prüfung teilnehmen wirst und ein Attest vorbei bringst. Eventuell könnte das für Probleme sorgen, wenn du dich nicht rechtzeitig abmeldest.
Das sind hochsensible private Daten, die deine Uni und deinen AG nicht zu interessieren haben. Du bekommst doch sogar extra eine AU für den AG, wo die Diagnose nicht drauf steht.
Und was genau für ein Gesetz ist das? Hast du den Paragraph und das Buch wo es drin steht denn wie gesagt im Internet steht etwas anderes
Die Uni ist dein Arbeitgeber.
Solange du keine hoch ansteckende Krankheit hast, bleibt es privat.
Außerdem ist es doch deine Sache, ob du deinen Ausfall bekannt gibst oder nicht. Du kannst den Attest abgeben und direkt sagen, dass du Durchfall hast oder whatever. Niemand hindert dich daran, deine Krankheit dem Arbeitgeber (oder eben bei der Uni) preiszugeben. Pflicht ist es allerdings auch nicht.
Welche Quelle hast du da eigentlich vor dir? Im Internet steht gerne auch viel Müll.
Ich habe in Google eingegeben: ,,Muss der Arbeitgeber wissen warum ich krank bin" und bekam 'zig Seiten/Quellen, die (zusammengefasst) diese Frage mit ,,Nein" beantworten.
Die Diagnose darf gar nicht abgefragt werden. Geht die Uni nichts an. Natürlich gibt es welche, die es trotzdem versuchen... die haben ganz offensichtlich keine Jurastudenten ;)
Der Uni muss nur wissen, dass du nicht schwänzt oder verschlafen hast, sondern tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung nicht antreten konntest. Das bescheinigt dir der Arzt und fertig.
Du bekommst die Diagnose und jeder andere nur die Info, daß du krankgeschrieben bist.
Allerdings gibt es Unis, denen egal ist, ob du krank warst oder nicht. Wer nicht zur Prüfung angetreten ist, hat auch nicht bestanden. Punkt, Ende, aus.
m.f.G.
anwesende
Allerdings gibt es Unis, denen egal ist, ob du krank warst oder nicht. Wer nicht zur Prüfung angetreten ist, hat auch nicht bestanden.
Wenn es eine begrenzte Anzahl an Prüfungsversuchen gibt, dürfte das rechtlich nicht haltbar sein.
evtl. habe ich missverständlich geschrieben: Es gibt kein Recht auf eine Nachprüfung, selbst wenn man unverschuldet im Krankenhaus lag. Evtl. muss man an der Uni also 1 Jahr warten, bis man antreten kann.
Ah. Ja, das ist klar. Das mit den Nachprüfungen hatte ich allerdings sowieso nicht an meinen beiden Hochschulen. Also egal warum du eine Modulprüfung nicht bestanden hast, die nächste Chance war im nächsten Semester.
Du brauchst mit Sicherheit ein Attest, aber eine Diagnose muss nicht darauf stehen.
Bist du dir sicher? Weil im Internet steht etwas anderes bezüglich der Diagnose
So war es bei uns an der Uni. Aber das kann natürlich variieren. Rufe doch einfach im Sekretariat deiner Fakultät an, dann weißt du es genau.
Die Regelung ist diesbezüglich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule verschieden. Einen Überblick über die gegenwärtige rechtliche Einschätzung findest du hier
https://www.bundestag.de/resource/blob/557602/618a8590e2236973c0cd2ae13beb0f34/WD-7-077-18-pdf.pdf
Kurz gesagt, frag das Prüfungsamt.
also reicht eine normale AU? Weil im Internet steht etwas anderes