Kann man exmatrikuliert werden?

5 Antworten

Soweit mir bekannt ist, gibt es an den Universitäten nur gelegentlich einzuhaltende Vorschriften darüber, wann eine bestimmte Prüfung abgelegt bzw. ein bestimmter Abschluss erreicht sein muss. Es gibt allenfalls Empfehlungen.

Du kannst dir also soviel Zeit lassen, wie du willst, wenn du dir dein Studium selbst finanzierst oder großzügige Eltern hast. Anders sieht es aus, wenn du BAFöG beziehst. In diesem Falle gibt es Zeiträume und nur geringe Spielräume, um Leistungen nachzuweisen. BAFöG gibt es nicht ad kalendas graecas!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
In der Prüfungsordnung meiner Uni steht nichts dazu.

Komisch. Eigentlich sollte da etwas dazu stehen. Bei uns war die Regelung wie folgt:

  • In den ersten beiden Semestern hat man pro Prüfung 2 Versuche. Wird irgendeinen Prüfung in den ersten beiden Semestern im Wiederholungsversuch nicht bestanden -> Exmatrikuliert. Ein Schieben war daher überhaupt nicht möglich. Wer nach 2 Semester nicht alles bestanden hat, war weg.
  • Danach galt die Regel, Regelstudienzeit + 2 Semester (also 8 Semester). Wer danach noch nicht fertig ist -> Exmatrikuliert.

habe zwar gehört, das sollen eher "strenge" Regelungen sein, aber irgendwelche Regelungen wird es dazu auch bei dir geben. Wie diese aussehen kannst du aber nur in deinem Studiengang an deiner Uni herausfinden.


Ansegisel  22.03.2024, 13:28

Sowas kann nach Bundesland und sogar je nach Uni sehr unterschiedlich sein. Und solche Regelungen sind meines Erachtens tatsächlich eher die Ausnahme.

Wenn in deiner Prüfungsordnung dazu nichts steht, dann gibt es sehr wahrscheinlich auch keine Höchststudiendauer und du kannst auch 30 Semester lang deinen Bachelor machen.

Beachte aber, dass es zum einen eine fachspezifische und eine allgemeine Prüfubfsordnung gibt. Das muss also nicht in der fachspezifischen stehen. Zum anderen gibt es Bundesländer, in denen ab soundso vielen Semestern Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Auch das steht nicht in den Prüfungsordnungen.

Das hängt von der Prüfungsordnung der Hochschule / Uni ab.

Meine eigene Uni im Bachelor hätte z.B. eine maximale Studiendauer von 9 Semestern festgesetzt. Hat man diese überschritten, musste man einen Härtefallantrag stellen, um zu verlängern. Andernfalls wäre man exmatrikuliert worden. Trotzdem kenne ich ein Beispiel einer Person, die sich ins 12 Semester damit geschleppt hat.

An meiner Master-Uni dagegen gab es das nicht. Hier könnte man theoretisch ewig studieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozent seit 2017

Das ist in der Regel kein Problem. Sowas ist nur problematisch bei Hochschulen bzw. bei einem Dualemstudium, wo jemand deine Studiengebühren bezahlt. Beim Bafög könnte das auch Probleme geben ab 6. Semestern. Aber Exmatrikuliert wirst du eher nicht.


MertIs  22.03.2024, 13:26
Aber Exmatrikuliert wirst du eher nicht.

Kommt ganz auf die Uni bzw. den Studiengang an. Bei uns durchaus. Denke da kann man daher keine pauschale Antwort geben.

Rassler38  22.03.2024, 13:31
@MertIs

Deine Regelungen sind mMn eher die Ausnahme. Ich kenne zum Beispiel niemanden, der ein MIND-Studiengang in 8 Semestern absolviert hat. Nicht in Regelzeit zu studieren, ist ziemlich verbreitet. Gerade in meinem Fachgebiet.

MertIs  22.03.2024, 13:40
@Rassler38

Dann kennst du jetzt schon mal einen. Es handelt sich dabei um einen MINT-Studiengang. Wenn man muss, geht es auch. Zumindest für die (eher kleine) Minderheit die nach den ersten Semestern noch da ist.