Nur 1 Extra Versuch Uniprüfung?
Ich habe demnächst meine ersten Prüfungen an meiner Hochschule. Jedoch habe ich mir die Prüfungsordnung durchgelesen und dort steht, dass man nur einen Wiederholungsversuch hat, wenn man die Prüfung das erste Mal nicht schafft, und man nur in ganz speziellen Fällen einen weiteren Versuch anfordern kann. Ist sowas normal? Denn ich habe bis jetzt keine weitere Uni/Hochschule gesehen, welche solche Regeln anwendet, nicht einmal die hoch angesehenen. Bei allen anderen gelten zwei Wiederholungsversuche meist als Standard, bei manchen sogar drei. Deswegen verwundert mich das sehr, dass so eine kleine Hochschule so hohe Ansprüche diesbezüglich hat.Natürlich vermeide ich es so weit kommen zu lassen es wundert mich nur trotzdem.
3 Antworten
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Finde ich nicht ungewöhnlich.
Zu meiner Zeit an der RWTH Aachen wurde die zweite Wiederholung noch als "Ministerprüfung" oder kurz "Minister" bezeichnet, weil man dafür in grauer Vorzeit wohl mal tatsächlich eine Genehmigung des Kultusministeriums brauchte. Als ich studierte, war das nicht mehr so hoch aufgehängt und reine Formsache - trotzdem hat man sich alle Mühe gegeben, nicht in diese Situation zu kommen.
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Hatte auch 1x einen 3. Versuch (=2. Wiederholung) gebraucht und dafür einen Antrag schreiben müssen. Geht aber wohl recht problemlos durch, wenn man z. B. 4,7 hatte, also dass die merken, dass man durchaus ernsthaft versucht hat die Prüfung zu bestehen und nicht einfach der Prüfung ferngeblieben ist.
EDIT: Zwischen 4,0 (=gerade so bestanden) und 4,7 gab's bei uns nix. Es gab auch keine Möglichkeit von >=4,0 durch eine mündl. Nachprüfung im selben Semester die Klausur doch gerade so zu schaffen.
Bedenke auch, dass sich ggf. auch einfach nicht zur Prüfung anmelden kann und das dann eben nicht als Fehlversuch gilt.
notting
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Ist sowas normal?
Ja. Die von dir angesprochenen zwei Wiederholungsversuche galten "zu meiner Zeit" an der TH Karlsruhe für zwei schriftliche Prüfungen und dann eine mündliche. Gab es nur mündliche Prüfungen gab es auch nur eine Wiederholmöglichkeit, dann der Rektorschein (also die von dir angesprochenen "besonderen Umstände").