Blitzerfotos direkt an Kraftfahrzeugbehörde?
Guten Abend!
Ich stelle mir die Frage, wie das mit den Blitzermeldungen und Blitzerfotos gehandhabt wird. Werden die Meldungen unterteilt in Geschwindigkeitsüberschreitung? Z.B. Wenn man 15km/h zu schnell gefahren ist und demnach 35€ Geldstrafe, aber weder Punkte in Flensburg, noch Fahrverbot erteilt bekommt, werden solche Meldungen per Standardschreiben abgehakt oder werden auch diese zur Kraftfahrzeugbehörde weitergeleitet, um sie zu Überprüfen?
Das wäre doch ein Wahnsinnsaufwand.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
2 Antworten
Es gibt doch ein zentrales Register. Die meisten Sachen werden automatisch abgefragt.
Hallo, "werden die Meldungen unterteilt in Geschwindigkeitsüberschreitung....." und was noch und was meinst du mit Standartschreiben?
Hallo, bei Verstössen im fliessenden Verkehr ist die halterfeststellung kein Aufwand und nicht mehr als die Eingabe des Kennzeichen und einmal "enter" gedrückt;
Einen Anhörungsbogen bekommt der Halter immer, egal ob 3 kmh zu schnell oder 30;
Er hat ja Anspruch auf rechtliches Gehör zu dem verstoss;
Füllt er den Bogen nicht aus, bekommt er einen Bussgeldbescheid;
Gibt er den Verstoss nicht zu, muss er den verantwortlichen Fahrer abgeben;
Verweigert er die Angabe, weil ihm zb ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann er uU ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen;
Ist infolge des Fotos ersichtlich, dass er nicht der Fahrer gewesen sein kann, bekommt er einen Zeugenbefragungsbogen zugeschickt und das ganze geht von vorne los;
Jedenfalls kein Bußgeld Bescheid automatisch und ohne Anhörung
Mit "Unterteilung in Geschwindigkeitsüberschreitung" ist gemeint, ob z.b. 10-21km/h Geschwindigkeitsüberschreitung nur über ein vorgefertigtes Schreiben mitgeteilt werden, ohne vorher z.B. den Halter mit dem Fahrer auf dem Foto abzugleichen, und ab 21km/h dies direkt überprüft wird. Oder ob das auch bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen überprüft wird.
Und mit Standardschreiben ist eben so ein vorgefertigtes Schreiben gemeint, welches den Sachverhalt erklärt und den zuzahlenden Geldbetrag angibt.