Über Rot "gefahren" fast Unfall?

7 Antworten

Dann soll sie das Aussagen und Zeugen benennen, am besten auch Klassenkameraden die gesehen haben das sie um halb neun vor der Schule abgesetzt wurde.

Den Tatvorwurf abstreiten...

Was soll man am besten machen?

Als allererstes stellt sich die Frage: hat deine Freundin eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? Für solche Fälle hat man die und falls ja, sollte sie direkt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und diesen das erledigen lassen.

Falls nicht, sollte sie die Tat abstreiten und angeben, dass sie zu jener Zeit gar nicht an der betreffenden Stelle unterwegs war. Dann muss sie abwarten, was passiert. Sollte ein Bußgeldbescheid kommen, muss sie Einspruch einlegen. Spätestens dann sollte sie sich sowieso einen Anwalt nehmen. Im Zweifelsfall läuft das also auf einen Prozess hinaus. Ein Anwalt würde die Akte anfordern und die Zeugenaussage daraufhin überprüfen, inwiefern sie glaubhaft ist. Der Zeuge müsste ja gegebenenfallls auch genauere Angaben zum Fahrzeug machen können, also Typ und Farbe zumindest oder gar etwas zum Fahrer. Ansonsten könnte ja auch leicht eine Verwechslung vorliegen. Eventuell könnten auch zusätzliche Zeugen deiner Freundin herangezogen werden, dass sie es nicht gewesen sein kann.

Ein Einspruch lohnt sich auf jeden Fall, denn auf Rotlichtvertoß mit Gefährdung stehen 200,-bis 320,- +Gebühren, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Keine Angaben zur Sache machen, maximal den Tatvorwurf abstreiten.

Wenn Verkehrsrechtsschutz besteht, Anwalt konsultieren.