Blitzer kam 3 monate und 10 tage zu spät?

2 Antworten

Bei der kargen Sachverhaltsschilderrung ist die Frage unmöglich zu beantworten.

Die Dreimonatsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist nicht in Stein gemeißelt. Sie kann sich bei bestimmten Ereignissen verlängern bzw. von vorne laufen.

Wenn du die Frage noch einmal einstellst, gibt bitte an:

  • Wann wurde der Verstoß begangen?
  • Wann hast du ein Schreiben bekommen (im Briefkasten gehabt)?
  • Welches Ausstellungsdatum steht auf dem Schreiben?
  • Welche Art von Schreiben war es (Verwarngeldangebot / Zeugenfragebogen / Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid)?

Jeweils mit genauem Datum.
Falls du mehrere Schreiben bekommen hast, gelten die letzten drei Fragen für jedes einzelne Schreiben.

Wenn du als Täter nach mehr als drei Monaten das erste Mal kontaktiert wirst bezüglich des Vergehens, ist die Sache verjährt.