Bleibt der Anspruch auf ALG 1 erhalten, wenn man die Leistungen nicht angenommen hat und später wieder arbeitslos wird?

4 Antworten

Es wird im Regelfall dann nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate innerhalb von 30 Monaten berechnet.

Würde man sein Anspruch geltend machen und erst einmal Leistungen erhalten, bliebe der nicht verbrauchte Anspruch seit der Entstehung für 4 Jahre erhalten.

Wenn man also angenommen von seinem erworbenen Anspruch nur 1 Monat verbraucht hätte, weil man eine neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen hat und man nach kurzer Zeit wieder arbeitslos werden würde und keine neue Anwartschaftszeit erfüllt hätte, könnte man seinen alten nicht verbrauchten Anspruch wieder in Anspruch nehmen.

Der Anspruch verfällt, wenn man z.B. länger als drei Jahre im Ausland ist.

Bei einem erneuten Antrag ist dieser 3-Jahreszeitraum ja die Bemessungszeit für den Anspruch.


theinvisible27 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:52

Und wenn man nicht im Ausland ist?

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DerHans  26.08.2024, 12:56
@theinvisible27

Dann kommt es darauf an, was du in der zeit getan hast. Warst du z.B. selbständig, KÖNNTE man selbst freiwillige Beiträge zahlen, wenn man das in der existenzgründuungsphase beantragt.

Wenn du weiterhin versicherungspflichtig gearbeitet hast, hast du ja auch weiter Beitrag gezahlt. Dann verändert sich höchstens die Leistungshöhe.

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Bleibt der Anspruch auf ALG 1 erhalten, wenn man die Leistungen nicht angenommen hat und später wieder arbeitslos wird?

Anspruch auf Arbeitslosengeld verjährt erst vier Jahre nach dessen letztem Entstehen.

Natürlich nur,. sofern man ihn nicht vorher geltend macht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  27.08.2024, 12:41

Ein Restanspruch kann man innerhalb von 4 Jahren seit der Entstehung wieder geltend machen, wenn man sich innerhalb von 30 Monaten keinen neuen vollen Anspruch erworben hat.

Dafür muss man aber erst einmal ALG - 1 beantragt, bewilligt und bezogen haben, damit ein evtl. Restanspruch innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch genommen werden kann.

Wenn man seinen erworben Anspruch gar nicht geltend macht und innerhalb von 30 Monaten auf min. 12 Monate mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung kommt, dann besteht auch kein Anspruch mehr auf Leistungen.

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Ja, der Anspruch bleibt auch zwei Jahre später noch bestehen.

Du wirst arbeitslos und gehst erstmal für 18 Monate auf Weltreise, kommst wieder und kannst ganz normal dein Jahr beantragen.


theinvisible27 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 12:56

Verstehe, also bleibt bestehen, aber nur für eine bestimmte Frist.

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