Blaulicht an MotorradLegal?
Ich habe an meinem Motorrad ein Blaulicht befestigt. Bisher ist es nur mit heißkleber fürs foto befestigt. Möchte es aber gerne richitig befestigen. Das Motorrad bekommt eine folierung in polizei Optik (alles legal) und für videoshootings soll da dann ein Blaulicht dran. Es ist offensichtlich das ich nicht zwingend auf einer Rennstrecke oder einem abgesperrten Gelände das Video drehe da sind wir uns alle einig aber darüber geht die Frage ja nicht. Ist alleine die Befestigung schon illegal solange
keine Sicherheitsrelevanten Bauteile beschädigt/ beeinträchtigt werden? Oder macht man sich erst beim anschalten strafbar. Und der Tachowindfang ist meines Wissens auch kein solch relevantes Bauteil. Denke da könnte man auch bohren ohne Probleme zu bekommen. Ich wiederhole, ist alleine die Montage ohne Benutzung des Blaulicht illegal?
7 Antworten
Es ist völlig egal, ob du es benutzt oder nicht. Entscheidend ist, dass es funktionstüchtig ist.
An (funktionierenden) Lichtern darf genau das dran sein, was vorgeschrieben ist oder wofür es eine Ausnahmegenehmigung gibt. Und nichts anderes.
Also ja, es ist illegal wenn da ein Blaulicht dran ist.
Was legal wäre, wäre ein Dekoteil, das aussieht wie eine Lampe, aber kein Licht abstrahlt und dementsprechend keine Lampe ist. Sowas wie einfach die leere Hülle des Blaulichts, ohne Leuchtelement darin.
Jede Beleuchtung am Fahrzeug, selbst reflektierende Beklebung, muss genehmigt und eingetragen sein. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Eingetragen bekommst Du die Beleuchtung aber maximal dann, wenn diese während der Fahrt in öffentlichem Verkehrsraum technisch außer Betrieb gesetzt und optisch abgedeckt wird.
Die Nutzung ist dann wieder eine ganz andere Sache.
Das Fahren mit Blaulicht im öffentlichen Verkehrsraum ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, allerdings ist auch sehr leicht die Grenze zur Amtsanmaßung überschritten, die dann eine Straftat darstellt.
§49a StVZO:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Die Lösung: Kleb dir das Blaulicht auf den Helm. Der Helm ist kein Kraftfahrzeug oder Anhänger.
Ist eine zusätzliche Beleuchtungseinrichtung und muss vom TÜV abgenommen werden - was zu 99% nicht erfolgreich sein wird.
§ 52 StVZONein, unzulässig.