Bitte helft!ALG2 mit Weiterbildung zum Malermeister in Vollzeit?
Es geht um Folgendes:Momentan bekommen wir Alg2, ich bin gelernter Maler Lackierer und ich frage mich ob ich mein Malermeister in Vollzeit machen darf oder nicht, ob die Arge mir das bezahlen muss oder nicht? War letzte Woche beim Arbeitsamt wo mir meine Beraterin gesagt hat, es wäre nicht möglich!? Aber es muss doch irgendwie gehen?Ich bin verh, haben ein Kind. Wenn jemand was weis, bitte melden!
6 Antworten
Dann solltest du zur ARGE gehen und deine Forderung anmelden.Normal bezahlt das Arbeitsamt Qualifizierungen, wenn dadurch der Einstieg ins Arbeitsleben beschleunigt wird. Du brauchst eine Praktikumsstelle. Suche dir nen Malermeister. Dann gehe wieder zum Arbeitsamt und nimm einen schriftlichen Antrag zur Förderung der Qualifizierung mit. Den muss man dir beantworten mit allen Paragrafen. Dann weißt du es ganz genau warum du abgelenht wirst und kannst die Klauseln aus dem Weg schaffen.
ALG 2 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Gibt es nicht sowas wie Meisterbafög?
ALG 2 bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
FALSCH!!!
Verfügbarkeit ist keine Anspruchsvoraussetzung für Alg2 oder Sozialgeld.
Nein, weil es nur eine Weiterbildung ist und die nicht direkt dafür sorgt das du einen neuen Job hast. Zumal ein Meisterbrief sehr teuer ist.
Oftmals ist es sogar so, das Menschen mit einem Meisterbrief nicht wirklich bevorzug werden, da spreche ich aus Erfahrung....
Du willst doch hier niemandem weißmachen, dass Du als gelernter Maler zur Zeit keine Arbeit findest. Das glaubt Dir natürlich niemand.
Grundsätzlich muss die ARGE eine solche Fortbildung nicht tragen, d.h., es ist Ermessenssache des Vermittlers.
Nur wenn deine Chancen durch die Weiterbildung deutlich steigen, dauerhaft ganz aus dem Leistungsbezug rauszufallen, wird der Vermittler eine solche Maßnahme überhaupt in Erwägung ziehen. Ein geplante Selbstständigkeit allein ist sicher kein tragfähiges Argument für eine solche Qualifikation.