Sprachkurs vom Arbeitsamt bezahlt bekommen?
Meine Freundin befindet sich seit Juli in Kurzarbeit und würde die freien Stunden nun gerne nutzen, um ihr Englisch aufzubessern, da sie da oft für den Beruf braucht. Wir haben gehört, dass es Möglichkeiten geben soll, sich Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlen zu lassen, wenn man in Kurzarbeit ist. Stimmt das? und gilt das auch für Sprachkurse? Am Besten wäre für sie wohl so eine Art "Fernstudium", da sie nie genau weiß, an welchen Tagen sie frei hat. Hat jemand schon mal einen Sprachkurs vom Arbeitsamt bezahlt bekommen? Oder kennt jemand einen Anbieter für solche Sprachkurse? Danke für wertvolle Tipps!
5 Antworten
Hallo Brignac,
mich hat vor ein paar Monaten ebenfalls die Kurzarbeit getroffen.(Wen nicht?!?? :-( Ich habe auch versucht mich beim Arbeitsamt zu informieren, aber die haben da ja meistens selbst keine Ahnung, was geht und was nicht. Deine Freundin sollte sich einen Anbieter suchen, der zertifizierte Sprachkurse anbietet. Denn nur dann werden die Kurse auch hundertpro vom Arbeitsamt bezahlt. Ich bin dann im Internet auf einen Anbieter gestoßen, der solche zertifizierten Sprachkurse anbietet. Schau mal hier: http://www.digitalpublishing.de/de/gefoerderte-sprachkurse.html Ich werde mich jetzt anmelden!!
dafür sollte sie sich mal ans arbeitsamt wenden...es gibt auch arbeitgeber die ihren MA in der Kurzarbeit solche Kurse sponsoren
Sie sollte sich da erkundigen.
Ich habe gehört, daß man eine Weiterbildung dann nicht bezahlt bekommt, wenn man die auch schon vor der Kurzarbeit gemacht hat.
Also erst fragen - dann Kurzarbeit abwarten - dann Kurs machen.
manchmal werden sprachkurse bezahlt, aber nicht immer. sie müssen berufsbezogen sein, zum beispiel 'wirtschaftsenglisch'. das AA bezahlt keine allgemeine weiterbildung, nur berufsförderung. mal bei ihrem berater beim AA nachfragen.
Einfach mal mit dem Arbeitsamt sprechen wäre die sicherste Methode um es zu erfahren. Wenn die sich nicht an den Kosten beteiligen, so kann so ein Kurs auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass er für den Beruf nötig ist