Bis zum wievielten Tag darf man in Deutschland abtreiben?
Hallo. Meine Frage steht eigentlich schon oben. Bis zum wievielten "TAG" GENAU darf man abtreiben in Deutschland, ab dem ersten Tag der letzten Periode gerechnet? Es geht mir nur um die genaue Anzahl der Tage.
4 Antworten
Also nochmals:
In Deutschland ist der Abbruch legal:
- auf Antrag der Frau bis 12 vollendete Wochen nach Empfängnis = 14 vollendete Schwangerschaftswochen/SSW gerechnet ab 1. Tag der letzten Mens, bzw. bis 84 Tage ab Empfängnis oder 98 Tage ab letzter Mens.
- danach aus medizinischen Gründen (ohne gesetzliche Frist, aber in der Regel bis 22. oder 24. SSW, kaum je später, ausser das Kind ist nicht lebensfähig)
Leider werden in diesem Forum dauernd SSW und Wochen der embryonalen Entwicklung (ab Empfängnis) durcheinander gebracht.
Dankesehr. den 98. Tag hatte ich auch im Kopf, war aber unsicher, weil ich in einem Forum 91. Tag gelesen hatte.
Hallo,
bis zum Ende der 12 Schwangerschaftswoche. Da muss mann dann rechnen!
Du meinst wohl 14 Wochen. 12 Wochen nach Befruchtung. Das ist 14 ssw. Trtzdem danke.
Bis zur vollendeten 12. SSW. 12+1 ist drüber.
Das sind jetzt auch keine Tage, aber der Theorie nach sind es also 84 SS-Tage. Am 85. Tag wäre es schon der 4. SS-Monat.
Der 3. SS-Monat sind 12 SSW. Richtig: die rechnen sich ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.
Bleiben aber 12 SSW.
Habe aber gerade nochmal auf wikipedia geguckt... http://de.wikipedia.org/wiki/Schwangerschaftsabbruch#Fristenl.C3.B6sungmitBeratungspflichtundIndikationen
stimmt tatsächlich: 14. SSW, also 12 Wochen nach Befruchtung...
Das macht die Sache ja NOCH schlimmer in meinen Augen!
Bis zu 3 Monat
Wozu antwortest du dann. Hol dir die Punkte woanders her, wenn du es selbst nicht genau weißt!
Du musst schon mal mehr preis geben. Man hat immer die woche + Tag wenn man schwanger ist so und nun rechne selbst, und zick hier nicht rum. Um Punkte geht es mir hier nicht.
Eigentlich: bis Ende 14. SSW (Schwangerschaftswoche! die rechnet sich ab dem 1. Tag der letzten Mens = 12 Wochen ab Empfängnis) auf Antrag der Frau, nach Beratung und 3 Tagen Bedenkzeit.
Danach ist der Schwangerschaftsabbruch legal, wenn es medizinische Gründe (körperliche oder seelische) gibt.