Bin ich verpflichtet das Online Mitarbeiterportal meines Arbeitgebers zu nutzen?

3 Antworten

Das muss in deutscher Sprache sein.

Wenn die Anmeldung nicht funktioniert, muss sich Dein AG darum kümmern. Zum Rest: Dafür müsste man wesentlich mehr Details kennen, vor allem, ob die Nutzung der englischen Sprache in Deinem Job erwartet werden darf.


Carlomann 
Beitragsersteller
 29.06.2023, 09:44

Arbeite an einem kleinen UPS Standort in der Paketsortierung. Englisch gehört da nicht zum Jobprofil.

Als das Portal eingeführt wurde würden wir offiziell gefragt ob wir es zb. für Lohnabrechnungen nutzen möchten.

Hatte abgelehnt, kommt seitdem weiterhin per Post...

HugoHustensaft  29.06.2023, 12:17
@Carlomann

Wenn Du keine englischen Sprachkenntnisse hast und das bei Euch offenbar freiwillig ist, musst Du das nicht nutzen.

Ich bin es, das steht auch so in meinem Arbeitsvertrag.

Da könntest du dich ggf. beim Betriebsrat kundig machen.


Carlomann 
Beitragsersteller
 29.06.2023, 09:22

Das Portal gab es noch nicht bei meinem Eintritt in die Firma. Steht nicht in meinem Arbeitsvertrag

Jogi57L  29.06.2023, 09:48
@Carlomann

Dann ggf. bei den Vorgesetzen auch mal nachfragen.

Definitiv wird es der Betriebsrat jedoch besser wissen ...