Eintrag im Führungszeugnis und arbeitswechsel?

1 Antwort

Wenn es eine einmalige Straftat war, dann lag das Strafmaß vermutlich bei nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Freiheitsstrafe.

Solange dies die einzige im BZR gespeicherte Straftat ist, wird das nicht im Führungszeugnis eingetragen.


Kosa3029 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:34

Aber ich bin mir ziemlich unsicher weil ich gehört habe das steht dennoch im erweiterten drinne

clemensw  12.09.2024, 22:50
@Kosa3029

1. 40 TS werden nicht aufgenommen, wenn es die einzige Verurteilung war

2. Unsinn. Im erweiterten Führungszeugnis werden nur Sexualdelikte zusätzlich aufgenommen - auch bei einmaliger Verurteilung zu geringeren Strafen.

Also: Alles gut, keine Sorgen.

Kosa3029 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:31

Korrekt 40 Tagessätze steht drauf waren 1300 €