Bin ich über das Jobcenter versichert wenn Partner arbeitet?

6 Antworten

Das Jobcenter muss deinen dann selber zu zahlenden Beitrag an deine Krankenkasse von um die 230 Euro bei der Berechnung eures Bedarfs auch entsprechend berücksichtigen.

Wenn dein Partner also angenommen 1700 Euro Nettoeinkommen aufs Konto bekommt, dann muss man erst einmal seinen Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen abziehen.

100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag, bis 538 Euro Brutto kommen 20 % Freibetrag dazu, dann 30 % Freibetrag bis zu 1000 Euro Brutto und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag.

Also zu den 100 Euro Grundfreibetrag kämen bei 438 Euro Brutto x 20 % Freibetrag 87, 60 Euro dazu = 187,60 Euro an Freibetrag.

Von 538 Euro Brutto bis 1000 Euro Brutto sind es 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro und dann von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % = 20 Euro Freibetrag.

187,60 Euro + 158,60 Euro = 346,20 Euro gesamter Freibetrag.

Nach Abzug von 1700 Euro Nettoeinkommen blieben dann vorerst um die 1353,80 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Alleine euer Regelbedarf für den Lebensunterhalt in einer BG - Bedarfsgemeinschaft liegt derzeit bei jeweils 506 Euro, also zusammen bei min. 1012 Euro im Monat.

Dann blieben für eure Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom und ohne Berücksichtigung des Beitrags für die Krankenversicherung von um die 230 Euro nur noch um die 341,80 Euro übrig.

Ich gehe davon aus, dass ihr für die Warmmiete sicher mehr zahlen müsst und dann stünde euch zumindest theoretisch noch eine Aufstockung vom Jobcenter zu und somit müsste das Jobcenter dann auch weiterhin deinen Beitrag an die Krankenkasse zahlen.

Aber selbst wenn kein Anspruch auf eine Aufstockung zur Warmmiete bestehen sollte, muss das Jobcenter den Differenzbetrag berücksichtigen, der euch dann nach Zahlung des KK - Beitrags bis zu eurem Gesamtbedarf fehlen würde und einen entsprechenden Zuschuss zahlen.

Ja, das ist die gängige Praxis.

Bürgergeld soll doch nur dafür sorgen, dass niemand verhungert und obdachlos wird.

Wenn er arbeiten geht ist er für dich verantwortlich und der Staat hilft nicht, da du ja arbeiten gehen sollst.

Helfen mußt Du Dir selbst.

Wenn Ihr kein Bürgergeld mehr bezieht, mußt Du Dich in der Tat selbst um Deine Krankenversicherung kümmern.

Vielleicht kannst Du noch familienversichert werden. Geht bis 23.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

nun ist dein Freund für dich zuständig und nicht mehr der Steuerzahler, am besten suchst du dir einen Job, du scheinst ja noch ziemlich Jung zu sein und da tut Arbeit gut.
Du kannst natürlich weiter auf der Tasche deines Freundes leben, aber du brauchst einen KV und die kosten in billigsten Beitrag ca. 170 €, mal sehen ob dich dein Freund deswegen nicht doch ein wenig unterstützt einen Job zu finden.


AlaskaXBL 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 16:07

Ich bin tatsächlich arbeitsunfähig geschrieben und nicht einfach nur arbeitslos weil ich faul bin. Ich würde sehr gerne, es geht aber leider nicht.

0
AlaskaXBL 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 16:23
@Schubert610

Hab ich wurde abgelehnt weil ich zu wenig gearbeitet habe

0

löst eure Bedarfsgemeinschaft auf und gründet eine WG.


AlaskaXBL 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 16:08

Ja wahrscheinlich ist dies das schlauste. Danke

0