Bin ich im Unrecht wenn ich von meiner Schwester Geld verlange weil sie gratis im Elternhaus wohnt?

7 Antworten

Meiner Schwester stand so ein Verbot auch gar nicht zu, da wir das Haus zu gegebener Zeit 50:50 erben werden.

Das war sicher ein Fehler, sich so bevormunden zu lassen. ... und dieser Fehler hat Folgen.

Meine Schwester weicht immer aus und meint, sie hat kein Geld um mich auszubezahlen.

Noch hast Du nichts zu verlangen. Der Besitzer ist immer noch Euer Vater.

Liege ich falsch wenn ich mich ungerecht behandelt fühle? Wie kann man so eine Situation regeln?

z.B. Arbeiten und sich den Lebensunterhalt - den ihr euch leisten wollt - davon zu finanzieren.

Hinweis: Neid ist keine Lösung


Surreal94 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 17:46

Wir arbeiten Beide Vollzeit. Aber wie die momentane Lage in Deutschland ist, brauche ich glaube ich niemandem erklären.

GutenTag2003  17.01.2024, 17:47
@Surreal94

Von Einkommen sollte man "klaglos" leben können

Aber wie die momentane Lage in Deutschland ist,

Ja, Jammern auf hohem Niveau ist in Deutschland weit verbreitet.

GutenTag2003  17.01.2024, 17:58
@Surreal94

Ob es Dir passt oder nicht, es ist die Entscheidung Eures Vaters.

Von der Schwester hast Du nichts zu fordern, mit Euren Vater kannst Du sprechen.

Ich wäre an deiner Stelle nicht ausgezogen und hätte mich auch von meiner Schwester nicht derart unterbuttern lassen. Deine Schwester kann nicht verlangen, dass du keinen Freund bei dir wohnen lässt.

Aber da das Haus derzeit deinem Vater gehört, kannst du gar nichts machen. Er ist es, der Miete verlangen müsste. Du kannst ihn höchstens auch um Unterstützung bitten.

Und pass auf, dass er das Haus nicht ganz auf deine Schwester überschreibt. Nach 10 Jahren gehört es womöglich nicht einmal mehr zur Erbmasse.

Ja natürlich bist du im Unrecht - Eigentümer ist dein Vater und der lebt ja noch.

Das Vater sich in dem Thema Gerechtigkeit nicht auskennt - beweist er mit Bravour.

7 Zimmer sagt nichts aus: ist es ein Einfamilienhaus oder ein Zweifamilienhaus? Bei einer Küche vermute ich ein Einfamilienhaus.

Vater soll Mietvertrag mit deiner Schwester abschließen, damit er die Renovierungskosten evtl steuerlich geltend machen kann. Du kannst es aber auch nicht beeinflussen, wenn Vater die Schwester für Null wohnen lässt. Jede Familie hat ihr schwarzes Schaf.

Er könnte dann die Miete, die er der Schwester erspart für dich auf ein Konto ansparen.- welches auf deinen Namen läuft.

Kannst deinem Vater höchstens mitteilen, dass er mit seinen Scheuklappen alles dafür gibt, dass seine Kinder nach seinem Tod nicht mehr miteinander reden werden.

Ich wäre erst garnicht ausgezogen und meinen Freund hätte ich bei mir schlafen lassen.

Dieses Haus gehört noch deinen Vater und nur er hat das Hausrecht, wenn du dich von deiner Schwester unterbuttern lässt, sorry dann ist dass deine Schuld.

Auch würde ich nicht so offen über einen Verkauf des Hauses nach dem Tod deines Vaters sprechen, denn es kann sein dass deine Schwester deinen Vater überredet mal zu einen Rechtsanwalt/Notar zu gehen, vielleicht um irgendwas zu deichseln.

Das Problem an der Stelle ist leider, sorry wenn ich leider sage, dass euer Vater noch lebt. es ist letzten Endes sein Haus. Alles was er deiner Schwester zukommen lässt sind Geschenke. bei größeren Summen gilt: 10 Jahre vor dem Tod wird anteilig angerechnet. d.h. wenn Papa eine neue Küche für 7000 € springen lässt, und dann 3 Jahre danach stirbt, gehören 4900 € zur Erbmasse. sprich 30% der Küche darf deine Schwester als geschenk ansehen.

Das einzige was du tun kannst ist mit Papa zu reden, ob du nicht auch ein wenig Unterstützung erhalten kannst, so als ausgleich dafür, dass deine Schwester all das bezahlt bekommt.

lg, Nicki