Bin ich denn jetzt noch in der Probezeit??


13.08.2021, 14:57

.

3 Antworten

Die letzten beiden Sätze dort sind rechtlich falsch! Denn die Probezeit beginnt grundsätzlich mit Erwerb der ersten Fahrerlaubnis der Klassen A, B, C und D, mit Ausnahme der Klasse AM.

Wer also mit 16 die Klasse A1 erwirbt, dessen Probezeit endet auch nach Erwerb von BF 17 im Regelfall (wenn er sich nichts zu schulden kommen lässt) mit 18 (ergo nach den ersten 2 Jahren.

BF 17 stellt da keine Ausnahme dar.

Du hast - wenn du in der Zeit nichts anstellst - 2 Jahre Probezeit: ergo, wenn du mit 16 deinen ersten Führerschein gemacht hast - egal ob Auto oder Motorrad - dann bist du mit 18 raus aus der Probezeit. Einzig die 0,0 Promille musst du auch nach der Probezeit noch haben, wenn du fährst, bis du 21 bist.

und was verstehst du daran nicht? bf17 gemacht, vorher a1 = trotzdem 2 jahre probezeit wenn man den bf17 hat