Folgen für uneingetragener Begleitperson in der Probezeit bei Bf 17?
Hallo, wenn ein Freund, der Bf 17 hat, mein Auto fährt und ich nicht die eingetragene Begleitperson und auch noch in der Probezeit bin, aber trotzdem bei der Fahrt dabei bin, bekomme ich Folgen und wenn ja welche?
2 Antworten
Du solltest dir eher Gedanken um dich machen, denn da sind die Folgen wesentlich schwerwiegender...
Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zum Widerruf der Fahrerlaubnis für die Klasse B, zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg. Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die erfolgreiche Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG. Das Fahren ohne Begleitperson führt zudem zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Quelle: BF17.de
Für den Beifahrer bleibt ein solches "Vergehen" des Fahrers folgenlos.
Da wird es dann schwieriger - nur verantwortlich bist Du immer noch nicht.
Der Fragesteller will ja nicht fahren, sondern der Freund. Für den ist dein Text dann als Lektüre geeignet.