Bin ich als Rentner armutsgefährdet?

4 Antworten

In solchn fällen sollte man sich still und heimlich in gutem Einvernehmen trennen und die Rente Teilen. Dann bekommt Sie im Falle eines Falles 60% Witwenrente oder er die volle Rente weiter. Aber zu solch kaltblütiger Überlegeung sind nur die wenigsten Expaare fähig.


w18j66193 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 12:54

Da hast du Recht. Man will dem anderen ja den größtmöglichen Schaden zufügen.

Ist Ihre frühere Partnerin oder Ihr früherer Partner verstorben und hat keine oder höchstens 36 Monate Rente aus den von Ihnen übertragenen Anrechten bezogen, wird Ihre Rente nicht gekürzt bzw. Ihre Kürzung rückgängig gemacht. Über die sogenannte "Anpassung wegen Todes" entscheidet die gesetzliche Rentenversicherung bzw. der Versorgungsträger, der Ihre Rente zahlt.
Diese Anpassung ist an Ihre Person gekoppelt. Deshalb erlischt sie mit Ihrem Tod. Das heißt: Wird aus Ihrem Rentenkonto eine Hinterbliebenenrente gezahlt, wird zu deren Berechnung die Minderung aus dem Versorgungsausgleich wieder berücksichtigt.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Scheidung/versorgungsausgleich.html

Es ist nun mal wie es ist. Warum und wieso sie sich scheiden lassen wollte, kann hier Niemand beurteilen.


w18j66193 
Beitragsersteller
 03.02.2025, 19:49

Tut ja auch nichts zur Sache.

Kessie1  03.02.2025, 19:52
@w18j66193

Genau... und deswegen ist es auch unklar, warum du ironisch meinst "Aber der Staat schützt ja Ehe und Familie!" Denn du warst ja nicht mehr verheiratet und das offensichtlich schon länger nicht.

Du hast es ja auch ausgenutzt, dass die wahrscheinlich zuhause geputzt, den haushalt etc gemacht hat und kein Geld dafür bekommen hat


w18j66193 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 16:40

Immerhin habe ich ihr ein auskömmliches Leben geboten. Und sie?

ant8eart  04.02.2025, 16:40

darum geht es hier doch gar nicht.